Die ehemalige Burg Reineberg im Fürstenthum Minden. Auf dem Berge, an dessen
Fuße die Stadt Lübbeke liegt, stand einst die Burg Reineberg. Sanft von dieser Seite
aufsteigend erhebt sich der Berg zu einem freistehenden Kegel, der südwärts mit steilerem
Abfall durch eine Thalfenkung von der ihn an Höhe überragenden Centralkette, gegen Osten
und Westen aber durch kleinere Querthäler von andern Kuppen und Vorsprüngen des mittleren
Gebirgszuges abgesondert ist.
Von dem Burgplatze aus blickt man über die noch jetzt mit
14 adelichen Höfen der ehemaligen Reinebergschen Burgmannschaft versehene Stadt Lübbeke
und über einen reich mit Dörfern und Rittersitzen prangenden Vorgrund hinweg in die
unabsehbaren Flächen des Fürstemthums Minden, der Grafschaften Hoya und Diepholz, in das
Osnabrücksche Nordland und das Oldenburgische Amt Vechte hinein. Die in das Ravensbergische und
Osnabrücksche sich hinziehenden grünen Bergreihen, die Stemmweder und Dammer Berge in
bläulicher Ferne. Der bunte Wechsel grüner und gelber Saatenfelder, schwarzer Torfmoore
und brauner Heideflächen, bieten von dem mit tausendjährigen Linden beschatteten
Reineberge dem Auge einen Anblick dar, der an Mannigfaltigkeit der Farben und des Formenwechsels
nicht reicher gedacht werden kann. Gegen Süden verdeckt der höhere Gebirgskamm eine
freiere Aussicht; nur gegen Südosten ist ein Durchblick in die weiter zurückliegenden
Höhenzüge der Grafschaft Ravensberg gestattet.
Zu Ende des vorigen Jahrhunderts
soll von der ehemaligen Burg noch einiges Gemäuer über der Erde zu sehen gewesen seyn;
jetzt machen ein verschütteter Brunnen, und ein die Burgfläche in einem Umfange von 200
Schritt umschließender Graben, der zum Theil mit Gesträuch verwachsen, zum Theil sehr von
den in dieser Gegend ihr Unwesen treibenden Schatzgräbern durchwühlt ist, die einzigen
Ueberreste aus, so wie ein dem Graben als Contrescarpe dienender Aufwurf, der dann in das
natürliche Glacis der Bergböschung hin abfällt.
Die früheste Nachricht
der Burg verliert sich in den Anfang des 13ten Jahrhunderts, und ist noch dazu, da sie bis jetzt der
urkundlichen Bestätigung ermangelt, um verbürgt. Es sollen nämlich die Grafen von
Tecklenburg, denen auch die Erbauung von Lübbeke, Rhaden, Limberg und andern Schlössern
dieser Gegend zugeschrieben wird, die frühern Besitzer des Reineberges gewesen seyn, bis
Bischof Conrad I. von Minden, aus dem Geschlechte der Edlen von Diepholz, 1213 ihnen dem selben
abgenommen und daselbst ein festes Schloß erbaut habe. Ja, eben diese Chroniken melden,
daß nach Anderer Meinung (wir sehen hieraus das Unverbürgte und Sagenhafte der ganzen
Erzählung) die Burg noch älter sey. Bischof Johann von Minden (1243—1252) soll die
Burg noch mit 3 Thürmen befestigt haben. Die erste sichere Erwähnung bleibt bis jetzt die
des Bischofs Widekind von Minden, der am 29. Febr. 1259 hierselbst eine Urkunde ausgestellt
hat.
Was die Chroniken uns ferner berichten, daß die Edlen von Diepholz sich des
Schlosses mit Gewalt bemächtigt haben, das ihnen jedoch durch den Bischof Otto I. (1266 —
1275) wieder abgenommen sey, der hierauf die Burg von Grund aus neu erbaut und zur Bestreitung der
Kosten an Conrad von Luttern den Zehnten zu Gohfeld versetzt habe, scheint sich vollkommen zu
bestätigen; denn am 26. Juli 1277 erklärt Bischof Volquin von Minden, daß sein
Vorgänger Otto zur Wiederherstellung des zu seiner Zeit durch Feuersbrunst zerstörten
Schlosses Reineberg gezwungen gewesen sey, das bischöfliche Tafelgut, den Zehnten zu Gohfeld
dem nunmehr verstorbenen Ritter und damaligen Drosten (wahrscheinlich zu Reineberg) Conrad von
Luttern für 24 Mark Bremenschen Silbers zu versetzen, und daß er jetzt den für
dieselbe Summe an den Ritter Justatius von Eckersteyn übergegangenen Zehnten dem Domkapitel
überlasse. Am lezten Febr. desselben Jahres hatten die Kirchen und Städte Minden und
Herford den Grafen Otto von Ravensberg und die Stadt Bielefeld mit in das Bundniß aufgenommen,
welches sie früher mit Osnabrück geschlossen hatten, worin unter andern festgesetzt wurde,
daß in die Burg Reineberg nie ein Edler (Dynast), überhaupt kein anderer als Burgmann
aufgenommen werden solle, der nicht entweder Mindenscher, Osnabrückscher oder Herforder
Ministerial sey.
Eine Urkunde von 1281 lehrt uns in der Person eines gewissen Wessel, einen
Vogt vom Reineberge kennen und in einer andern bisher ungedruckten Urkunde von 1286 erklärt
sich Bischof Conrad von Osnabrück nothgedrungen, wegen seines Antheils an dem Schlosse
Reineberg mit Bewilligung seines Capitels, seiner Ministerialen und Burgmannen, einigen Bürgern
der Stadt Osnabrück sein Haus zu Blakendorp zu verkaufen. Dieses von Culemann mit Unrecht
geläugnete Verhältniß eines Theiles vom Schlosse Reineberg zum Stifte
Osnabrück, wie solches auch spätere Dokumente hinreichend bestätigen, rührte
wahrscheinlich von dem erwähnten Bündnisse aus dem Jahre 1277 her. Der dem Stifte Minden
verbliebene Antheil ward aber ebenfalls versetzt; denn am 30. März 1289 bekennt Bischof Volquin
von Minden, zur Wiedererlangung seiner Schlösser Reinberg und Nienburg (Rynberge et Novum
Castrum), zwei früher zum Wichgrafens Amte gehörige Hufen im Mindener Stadtfelde
wiederlöslich dem Domkapitel veräußert zu haben.' Die Fehden der Stadt
Osnabrück mit dem Ritter Richard Vos, gaben Veranlassung zu einem am 12. Oct. 1295
abgeschlossenen, jenes Verhältniß abermals bestätigenden Vertrage, worin sich der
Dompropst Ludwig von Minden mit den Rittern Rudolf v. Haren u. Ludolf v.Gesmele und dem Knappen
Ernst v.Gesmele einerseits, und die Stadt Osnabrück anderseits, jede Parthei zur Gestellung von
16 geharnischten Reitern auf der Burg Reineberg verpflichteten, sich gegenseitig gegen den Ritter
Richard Vos und dessen Helfer zu schützen, jeden Schaden und Vortheil gemeinschaftlich zu
tragen, und Einer ohne den Andern keinen Vertrag mit demselben einzugehen.
Bald daraus
versetzte Bischof Ludolph von Minden (1295 — 1304) das Amt Reineberg an Johann, Volkmar und
Euchard von Alten, für 250 Mark Brem. Silbers. Bischof Godfried erklärte nun zwar, den 21.
Juni 1305 mit Bewilligung des Domkapitels nothgedrungen sein Schloß Steygerberg für 609
Mark den Rittern Johann v. Lübbeke und Nabodo Scheel und deren Söhnen und Erben
verpfändet zu haben, um damit das Schloß Reineberg wieder einzulösen; es scheint
Letzteres jedoch nicht erfolgt oder wenigstens nicht von Dauer gewesen zu seyn, da wir noch 1325 die
von Alten in dem Pfandbesitze des Schlosses finden.
Die beiden uns von Erdmann zuerst
mitgetheilten Verträge, in deren einem Bischof Conrad, der Domdechant Gottfried und das
Domkapitel zu Minden sich verpflichteten, die Osnabrücksche Kirche in den Besitz des ihr
entzogenen Antheils an dem Schlosse Reineberg zu restituiren, im Weigerungsfall ihr die Stadt
Lübbeke zu überlassen, und in deren anderm die Stadt Lübbeke solches bekräftigt
— sind offenbar im Datum verfehlt; denn am 13. April 1306 war der hier Domdechant genannte
Gottfried bereits Bischof von Minden, der hier Bischof genannte Conrad aber schon am 28. Mai 1295
verstorben. Erdmann hat dies auch selbst gefühlt, und sagt deshalb „Bischof Conrad oder
vielmehr Gottfried" — ich bin jedoch geneigt den Irrthum ganz allein in dem Datum zu suchen;
Culemann geht aber offenbar zu weit, wenn er nicht allein den beiden Urkunden gar keinen Glauben
schenkt, sondern auch behauptet, daß nicht die geringste Spur gefunden werde, daß das
Stift Osnabrück je Ansprüche an das Schloß Reineberg und die Stadt Lübbeke
gemacht habe.
In das Jahr 1306 fällt wohl nur die Wiederbesetzung des
Osnabrückschen Antheils vom Reineberge durch Bischof Ludwig von Osnabrück. Besonders
wichtig ist uns zur Hebung aller Zweifel Culemanns ein aus dem Mindenschen Archive hervorgegangener
Brief vom 25. Febr. 1314. Darin erklären der Bischof Engelbert von Osnabrück und sein
Domkapitel, daß Friede und Eintracht zwischen seiner und der Mindenschen Kirche deshalb so oft
gestört worden sey, weil seine Vorgänger den Osnabrückschen Antheil an dem Schlosse
so häufig an Edle, Ritter und Andere verpfändet haben, woraus dann blutige Fehden, Raub,
Brand und allerhand Schaden, beiden Stiftern erwachsen seyen. Um solche Drangsale für die
Zukunft abzuwehren, ward deshalb auf ewige Zeiten festgesetzt, daß der jedesmalige Bischof und
das Domkapitel von Osnabrück ohne Wissen und Willen des Bischofs und Domkapitels von Minden
seinen Antheil an dem Schlosse nie irgend Einem verkaufen oder verpfänden dürfe; daß
der Bischof von Minden dagegen seines Stiftes Antheil in Ruhe und Frieden besitzen solle, und
daselbst nach Gefallen und zu seines Stiftes Besten ungehindert, von Holz oder von Stein bauen
könne.
Im Jahre 1323 wird Dethart von der Slon von Reynenberge genannt; vermuthlich war
er Burgmann des Schlosses, das noch immer denen von Alten verpfändet war. Die uns schon 30
Jahre früher bekannt gewordenen Brüder Johann Ritter, und Volkmar und Euerhard
(früher Euchard) von Alten, stellen nämlich 1325 einen Revers aus, worin sie
erklären, gegen Erlegung des Pfandschillings, den Reineberg unweigerlich dem Stifte Minden
ausliefern zu wollen. Dies muß auch bald geschehen seyn; denn schon 1329 versetzt Bischof
Ludwig von Minden die Burg von Neuem an den Ritter Dieterich Vincke und dessen Sohn Albrecht
für 200 Mark Osnabrückschen Silbers, und verspricht bei dieser Gelegenheit dem Domkapitel,
dergleichen Veräußerungen , so wie die Einsetzung von Drosten und Burgleuten, nur mit
dessen Wissen und Willen vorzunehmen.
In einer Urkunde vom 7. April 1343 nennt sich auf
einmal der Knappe Rolf v. der Horst des Grafen Bernhard v. Ravensberg Burgmann auf dem Reineberge.
Rolf macht in seinem Reverse diejenigen namhaft, gegen welche er dem Grafen nicht Beistand leisten
könne, nennt hier die Edlen von der Lippe, von dem Berge u. m. A., nimmt aber den Bischof von
Minden nicht aus; hieraus könnte ein feindliches Verhältniß des Grafen von
Ravensberg gegen Letztern geschlossen und vermuthet werden, daß der Graf sich mit Gewalt in
den Besitz der Burg gesetzt habe; wäre es nicht wahrscheinlicher, daß die Besetzung der
Burg in Güte und zwar in Folge des 1340 zwischen dem Grafen Bernhard und Bischof Gottfried
geschlossenen und des 1342 erneuten Bündnisses gegen den Ritter Dieterich Vincke, den wir
früher als Pfandinhaber des Reineberges kennen gelernt haben, erfolgt sey.
In dem Jahre
1344 versetzte Bischof Ludwig von Minden sogar, mit Wissen und Einwilligung seines Domkapitels die
Hälfte des Schlosses einem Mindenschen Domherrn, Eggericus Post, der Archidiakonus zu Osen war.
Die andere Hälfte des Schlosses besaß immer noch der Bischof von Osnabrück. Wir
sehen dies unter andern aus einer Urkunde vom 11. April 1360, worin Bischof Ludwig von
Osnabrück bezeugt, das Schloß gehöre sowohl seiner als der Mindenschen Kirche,
daß er den Bischof von Minden in seinem Antheile in keiner Weise stören wolle; sollte
jedoch von ihm oder irgend einem seiner Nachfolger der Mindenschen Kirche Antheil
beeinträchtigt und binnen 14 Tagen kein vollständiger Ersatz gegeben werden, so
möchte die Stadt Wiedenbrück jedoch mit Ausschluß der Feste Reckenberg dem Stifte
Minden anheim gefallen seyn; wir finden hier also ziemlich dieselben Verbindlichkeiten, die der
Bischof Conrad von Minden früher in ähnlichem Falle gegen Osnabrück einging.
Im Jahre 1362 treten Rabodo Scheel, als Inhaber des Schlosses Reineberg, so wie Ritter
Statilis von Münchhausen, sein Sohn Heineke, und Claus von Wenge, als Inhaber des Schlosses
Rhaden einer Vereinigung bei, welche Bischof Johann v. Osnabrück mit dem Stifte und der Stadt
Minden, so wie mit der Stadt Lübbeke abschlossen.
Im Jahre 1386 wird Ritter Dieterich
von Münchhausen, auf dem Reineberge wohnend, genannt; allein dennoch sehen wir in demselben
Jahre, wie Bischof Otto III. Amt und Schloß an den Knappen Alrad von d. Busche, Schweders
Sohn, für 725 löthige Mark Westphälischen Silbers mit dem Vorbehalt versetzt, nach
vorhergegangener jähriger Kündigung gegen Erlegung des Schillings das Pfand wieder
einlösen zu können; zu welchem Ende Alrad zwölf ritterbürtige Bürgen, nach
Einlegers Recht, zu stellen verpflichtet wurdet.
Nach Alrads Tode übernahm sein Freund,
wie er sich nennt, Herzog Adolf Graf von Ravensberg, den Schutz seiner hinterlassenen Frau und
Kinder, und für dieselben das Amt Reineberg auf deren Rechnung als Pfand und stellte über
die Rücklieferung die erforderliche Bürgschaft.
Im Jahre 1412 finden wir wieder den
Ritter Dieterich v. Münchhausen als Pfandinhaber des Schlosses und im Streite mit seinem
Landesherrn, weil er ohne Bischof Wulbrands und des Domkapitels zu Minden Willen den Reineberg
für 700 Goldgulden wieder an den Grafen Nicolaus von Tecklenburg verpfändet hatte. Der
Bischof protestirte hiergegen und war sogar genöthigt, die Burg zu belagern. Graf Nicolaus
rückte zum Entsatz heran, ward aber von dem Drosten zu Limberg, Alhard v. d. Busche,
angegriffen und mit Hülfe der Lübbeker in die Flucht geschlagen. Für die, welche
dabei in Gefangenschaft geriethen, wurden allein 2200 Gulden an Lösegeld gezahlt, und das
Schloß ergab sich dem Bischof.
Zwei der Stadt Minden ertheilte Urkunden Bischof
Wulbrands, so wie eine andere der Stadt Lübbeke, im Jahre 1412 ausgestellt, sprechen es
bestimmt aus, daß mit beider Städte Hülfe der Reineberg dem Grafen v. Tecklenburg
abgenommen sey, und setzen fest, daß in Zukunft das Schloß ohne ihr Wissen und Willen
nicht versetzt, und alsbald wieder ausgeantwortet werden solle, wenn der Inhaber desselben sich
Bedrückungen gegen eine der Städte erlauben würde.
Im Jahre 1418 erneuerte
Bischof Wulbrand diesen Vertrag mit der Stadt Minden dergestalt, daß jeder Amtmann, den er mit
Einwilligung der Stadt auf dem Reineberge anstellen werde, sich eidlich verpflichten solle, Minden
und der Stadt Feldmarken und Güter zu beschützen und zu beschirmen. Das Domkapitel gab
hierzu am 5. Juni seine Bestätigung.
Pfandinhaber des Schlosses war um diese Zeit der
Coadjutor des Stiftes Graf Albert von der Hoya. Sein Vater Erich erklärte in einem dem Stifte
Minden ausgestellten Reverse, daß er aus die 7000 Gulden, für welche seinem Sohne Albert
die Schlösser Reineberg und Rhaden versetzt worden, verzichten wolle, wenn man denselben nach
Wulbrands Tode- zum Bischof erwählen würde. Da diese Wahl in der That 1436 erfolgte, so
scheint wirklich jene Schuldforderung damit erloschen zu seyn.
Während Graf Albert in
dem Besitz des Schlosses war, wurde von demselben aus, dem Stifte Osnabrück öfter Schaden
zugefügt; namentlich fiel derselbe, unterstützt von den Herzögen von Braunschweig
1124 verheerend in das Osnabrücksche ein, worauf der Bischof Johann sich wieder dadurch
rächte, daß er mitten im Winter Rhaden und die Umgegend mit Feuer und Schwert heimsuchte,
in die Nähe des Reineberges vordrang, woselbst die Brüder Albert und Johann, Grafen von
Hoya, und der Drost Dieterich v. Münchhausen gerade anwesend waren, und nachdem mehrere
Dörfer und Landhäuser zerstört worden, sich zurückzog.
Im Jahre 1436,
kurz vor dem Tode Bischof Wulbrands von Minden, versetzte der Coadjutor Albert das ihm
verpfändete Schloß für 1800 Rheinische Gulden an Heinrich Wend, Sweder v. d. Busche
und die Gebrüder Johann und Wilke v. Klencke. Als Bischof versetzte Albert 1449 das
Schloß für die beträchtliche Summe von 3500 Rheinischen Gulden mehreren Edelleuten,
nämlich Heinrich Ledebur dem Vater für 1200 fl., dessen Sohn Heinrich für 700 ff.,
dem Wilhelm v. d. Wolde für 1000 fl. und Alvrecht v. d. Busche für 600 fl. Dieser Versatz
geschah aus 8 Jahre, mit deren Ablauf erst die Einlösung nach vorhergegangener Kündigung
erfolgen sollte. Die Pfandinhaber versprachen in ihren Reversen, das Schloß dem jedesmaligen
Bischof als Landesherrn zu allem Behuf und zu jeder Zeit ein offenes Haus seyn zu lassen; wogegen
dieser für den Ersatz jedes ihnen daraus erwachsenden Schadens einzustehen sich verpflichtete.
Den Pfandinhabern ward ferner wegen ihres Geldes zureichende Sicherheit gegeben, während sie
sich wiederum verpflichteten, des Stiftes Minden Geleite allezeit zu beobachten, die Straßen
stets in Sicherheit zu halten, von dem Schlosse aus Niemand zu beschädigen, insbesondere aber
dem Domkapitel und den Bürgern der Städte Minden und Lübbeke in ihren Feldmarken
keinen Schaden zuzufügen, dem Stifte überhaupt in allen Vorfällen von dem Reineberge
aus zu Diensten zu seyn, und bei jedem etwa entstehenden Streite die Sache erst an den Bischof und
das Capitel gelangen zu lassen, dort Recht zu suchen, und es sich nur im Verweigerungsfalle selbst
zu fordern und zu nehmen. Wenn das Schloß belagert werden sollte, wolle der Bischof es
entsetzen helfen, und fiele solches dennoch wider Verhoffen in des Feindes Hand, möchten die
Pfandinhaber alle Kräfte aufbieten, es wieder an das Stift zu bringen. Zu größrer
Sicherheit stellte endlich jeder der Pfandinhaber eine Anzahl Bürgen und zwar die von Ledebur
den Hermann Korff, gen. Schmising, Engelbert v. Plenenberg, Johann Nagel und Lüdeke Capellen;
für Wilhelm v. d. Wolde verbürgten sich Bernd v. Varendorp, Wilhelm Top und Otto Wend;
für Albert v. d. Busch endlich: Requin von Kerssenbrock, Johann Vincke, Herbert Bere und Otto
v. Hoberch; indem diese sich anheischig machten bei den geringsten Beschwerden, auf die erste an sie
ergangene Aufforderung binnen 14 Nächten zu Herford oder zu Minden einzureiten und ein rechtes
Einlager so lange zu halten, bis alle Gebrechen gehoben seyn würden.
Die Nachrichten
fließen von nun an, ein ganzes Jahrhundert hindurch, äußerst spärlich. Im J.
1471 nennt Claus v. Münchhausen seinen Sohn Berthold „vom Raynenberge," und 1525 lernen
wir Johann Tribbe als Drosten zum Reineberge kennen,welches Amt im Jahre 1535 sogar ein Geistlicher,
der Mindensche Domherr Heinrich Bere, bekleidet. In der Mitte des l6ten Jahrhunderts wurden manche
Grenzirrungen regulirt. Am 15. Juni 1542 kam desfalls ein Vertrag zwischen dem Ravensbergischen Amte
Limberg und dem Mindenschen Amte Reineberg zu Stande. 1559 wurden die zwischen Hilmar v. Quernheim
und dem Drosten von Hausberge, wegen des Amtes statt findenden Streitigkeiten beigelegt; wegen der
Hedemer Mark ward 1565 zwischen den Häusern Reineberg und Hollwinkel ein Grenzvergleich
geschlossen; im Jahre 1583 endlich fand eine Ausgleichung mit der Stadt Lübbeke
statt.
Im Jahre 1543 versetzte Bischof Franz mit Rath, Wissen und Willen des Domkapitels das
Haus Reineberg nebst Zubehör für 10,795 Rheinische Gulden an die verwittwete Clara, Edle
von Büren, geborne von Hatzfeld und deren Söhne Meinolf und Joachim, mit dem Vorbehalt der
Einlösung auf jährliche Kündigung und mit der Verpflichtung, alle angewandten Bau-
und Reparaturkosten, nebst dem Feldinventarium zu vergütigen. Es sollte Kündigung und
Lösung stets in der Osterwoche geschehen, ohne Wissen des Bischofs keine Veränderung an
Gebäuden vorgenommen, diese aber in gutem Stande erhalten werden. Bei der Einlösung sollte
für jeden mit Roggen besäeten Morgen Landes ein halber Rheinischer Gulden, und alle
Verbesserungen sollten nach Landes Gebrauch bezahlt werden. Hiernächst sollte die
Einräumung des Schlosses unweigerlich erfolgen und die Mobilien auf landesherrliche Unkosten 4
Meilen Weges, wohin es auch sey, gefahren werden. Endlich wurden die üblichen Bürgen zum
Einlager gestellt.
Ueber diese Verpfandung entspannen sich späterhin die langwierigsten
Streitigkeiten, die selbst nicht ohne Blutvergießen beigelegt wurden, und hier etwas
ausführlicher berührt werden müssen.
Die Edlen v. Büren gehörten
einem Dynastengeschlechte an, welches im Paderbornschen entsprossen, aber auch im Münsterlande
ansehnlich begütert war und im 17ten Jahrh. erlosch. Meinolf, dessen Bruder Joachim eine
Domherrnstelle in Minden bekleidete, war, gedrängt von Hilmar v. Quernheim, in die
Nothwendigkeit versetzt worden, diesem das Haus Reineberg gegen Vergütigung des Pfandschillings
zu cediren.
Die Uebergabe erfolgte auch in aller Form im Namen des Bischofs durch den
Mindenschen Landdrosten Caspar v. Quernheim und den Sekretair Wilhelm von Flaten, so wie Seitens des
Domkapitels durch den Domherrn Curd v. Aschwede. Kaum war jedoch Bischof Georg (1554) zur Regierung
gelangt, als er sich's angelegen seyn ließ, alle verpfändeten Schlösser seines
Stiftes wieder einzulösen; weshalb er denn auch 1557 dem Hilmar v. Quernheim das Pfand
kündete. Dieser wünschte jedoch den Reineberg zu behalten; er ließ zu dem Ende dem
Bischof 1000 Rthlr. einhändigen, die dieser auch, Anfangs zwar sich weigernd, annahm, ohne
eigentlich zu wissen, von wem die Summe komme. Einige Tage später begab sich Hilmar selber zum
Bischof, erzählte, von ihm sey jenes Geld, und bat, ihm die Versicherung zu ertheilen,
daß Schloß und Amt ihm lebenslänglich verbleiben, wenigstens unter des Bischofs
Regierung nicht wieder gelöst werden solle. Es erfolgte auch wirklich die Verlängerung des
Pfandbesitzes auf mehrere Jahre, bis der Bischof endlich im Jahre 1564 am Montage in der Osterwoche
durch Abgeordnete nach dem Reineberge die Loße thun, d. h. das Pfand aufkündigen
ließ. Da Letztere Hilmarn nicht zu Hause fanden, so benachrichtigten sie dessen Amtmann
Burchard Schomberg von dem Zweck ihrer Sendung, und begehrten, daß Hilmar binnen Monatsfrist
die Copie feines Pfandbriefes nebst Berechnung des zu entrichtenden Ersatzes einreichen möchte.
Da jedoch keine Antwort erfolgte, so betrachtete der Bischof Georg dies Schweigen als eine
Einwilligung; er ließ sich die Abschrift der Pfandverschreibung aus dem dom kapitularischen
Copiario geben und Schuldbetrag berechnen, damit es an dem Verfalltage an Gelde nicht fehlen
möge; zu dem Ende schoß das Domkapitel ihm I000 Rthlr. vor. Inzwischen ließ es
Hilmar von Querm heim an Gegenvorstellungen nicht fehlen; er erklärte, nicht vom Bischof,
sondern von den Edlen von Büren das Pfand erhalten zu haben, von diesen müßte also
die Einlösung erfolgen; übrigens habe der Bischof und das Capitel ihm das Versprechen
gegeben, lebenslänglich das Pfand inne behalten zu dürfen.
Zur Beseitigung aller
dieser Einwürfe schrieb der Bischof zum 4ten April 1565 einen Landtag am Bramdenbaum bei Minden
aus, und berief dazu das Domkapitel und alle Stände. Es erschienen der Bischof selbst, dessen
Kanzler und Räthe, das Domkapitel, die Landsen und die Abgeordneten der Städte —
auch Hilmar in Person. Hier wurden ihm seine Weigerungen als leere Ausflüchte, seine
Behauptungen in Betreff der ihm zugesagten lebenslänglichen Pfandschaft als Unwahrheiten
bezeichnet; da er aber bei seiner Behauptung verharrte, so mußten auf einem zweiten Landtage
am Bramdenbaum den 18. April der Domdechant Dieterich von Dincklage, Curd v. Aschwede und Dieterich
Ledebur, auf die er sich berufen hatte, vernommen werden. Diese erklärten aber gleichfalls jene
Behauptung als unwahr. Dennoch weigerte sich Hilmar, die über das Haus Reineberg im Besitz
habenden Briefe auszuhändigen und den Pfandschilling anzunehmen. Er wandte sich an mehrere
benachbarte Fürsten und Grafen, um deren Beistand bittend, beschwerte sich laut, daß der
Bischof und das Capitel die alten Verträge nicht achte, mußte aber wegen dieses letzten
Punktes am Charfteitage den 20. April in Gegenwart mehrerer Zeugen auf dem Capitelhause sein Unrecht
eingestehen. Als nun der Verfalltag, nämlich der Ostermontag (d. 25. Apr.) herangekommen war,
ließ Bischof Georg den Pfandschilling mittelst offenen Briefes durch Notarius und Zeugen
anbieten und bekannt machen: die Summe könne gegen Auslieferung der Pfand- und
Schloßverschreibung am Apr. in Osnabrück, oder wo sonst Hilmar wolle, in Empfang genommen
werden; erkläre dieser sich aber und erscheine er nicht, so solle das Geld an einem sichern
Orte deponirt werden. Hilmar gab hierauf in Gegenwart des Edlen Meinolf von Büren den
Abgeordneten die Antwort: den Befehl des Bischofs habe er in Unterthänigkeit angehört und
den Brief mit gebührender Ehrfurcht empfangen, er wisse sich aber nicht zu entsinnen, Zeit
seines Lebens irgend ein Haus vom Bischofe in Pfandschaft bekommen zu haben, noch zu besitzen; denn
das Amt und Haus Reineberg habe er laut Contrakt von den Edlen v. Büren; diese, nicht er, seyen
die rechten Pfandherren des Stiftes — die Loskündigung könne also nicht ihn treffen;
die Hauptverschreibung sage ausdrücklich, daß die Kündigung denen von Büren
oder deren Erben in ihrer Behausung und Gegenwart geschehen solle; dies sey aber nicht erfolgt; die
Pfandverschreibung könne er nicht herausgeben, denn diese befände sich in den Händen
der Edlen v. Büren. Uebrigens habe sich ja der Bischof der Loße gegen ihn begeben, auch
1000 Rthlr. von ihm erhalten, was denselben wohl an das, was ihm damals versprochen worden, erinnern
würde. Er hoffe somit, es werde nicht Gewalt wider sein gutes Recht gebraucht werden; dafern
dies jedoch geschehen sollte, müßte er sich rechtliche Gegenwehr ausdrücklich
vorbehalten; er schlage die Herzöge Erich und Ernst v. Braunschweig und den Herzog Wilhelm v.
Jülich als Vermittler vor, — sollte aber dieses Erbieten nicht angenommen werden,
müsse er freilich geschehen lassen, was da komme, — den Pfandschilling könne und
werde er nicht annehmen, noch das Haus Reineberg abtreten, und sollte das Geld deponirt werden, sage
er sich los von aller Verantwortung der nachtheiligen Folgen, die daraus für die Edlen v.
Büren entstehen könnten.
Nach einer so bestimmten Erklärung begaben sich die
Mindenschen Abgeordneten nach Osnabrück, und nachdem sie, wie sich's erwarten ließ,
vergeblich an diesem zur Abtragung des Pfandschillings bestimmten Orte auf Hilmar gewartet hatten,
deponirten sie daselbst das Geld beim Domkapitel.
Hierauf schickte Bischof Georg abermals
Abgeordnete an Hilmar, ließ ihn von der geschehenen Niederlegung des Geldes benachrichtigen,
das Haus Reineberg als nunmehr gelöstes Pfand fordern, mit dem Bedeuten, der v. Quernheim
möge zwischen dem 28sten und 30sten April mit seinem Hausgesinde das Schloß räumen,
wozu er ihm alle mögliche hülfreiche Hand leisten, Wagen und Pferde leihen wolle; im
Weigerungsfalle werde mit Protestation, gegen den kaiserlichen Landfrieden und des heiligen Reiches
Ordnung gehandelt zu haben, Ernst gebraucht werden.
Die Abgeordneten fanden nur die Frau v.
Quernheim, und auch bei einer zweiten Sendung weder den Hilmar noch den Edlen Meinolf von Büren
auf dem Schlosse. Da nun der Bischof in Erfahrung brachte, daß Hilmar zu gewaltsamer Gegenwehr
entschlossen war, und die Burg mit Volk, Hacken, Pulver und Blei versah, so ließ er am
Sonntage Quasimodogeniti (d. 29sten April) in allen Kirchspielen von den Kanzeln befehlen, daß
alle Eingesessene des folgenden Montags früh 8 Uhr vor Lübbeke an dem Weingarten
erscheinen und weitern bischöflichen Befehls gewartig seyn sollten. Nachdem sich diese auch d.
30. April eingefunden, ward ihnen von dem bischöflichen Notarius die Weigerung des
Pfandinhabers vom Reineberge bekannt gemacht, und sie wurden aller Pflicht womit sie dem v.
Quernheim verwandt und zugethan gewesen, gänzlich entlassen, und als gehorsame Unterthanen
ermahnt, sich in Zukunft an den Bischof, als ihren Landesherrn, zu halten und ihm in vorfallem den
Nöthen beizustehen; wogegen der Bischof sie wieder, um in allen ihren Anliegen vertreten zu
wollen versprach. Die Unterthanen gelobten hierauf mit aufgerichteten Fingern dem Bischof Gehorsam
und für ihn Leib und Leben, Gut und Blut zu wagen.
Am folgenden Tage ward die Frau v.
Quernheim nochmals zu gutwilligem Abzuge ausgefordert, welches sie jedoch verweigerte, noch mehr
Munition und Proviant auf das Schloß schaffend. Der Bischof ließ deshalb am 1. Mai mit
etwa 150 Mann Fußvolk den Berg umzingeln, um zu verhindern, daß Hilmar nicht noch mehr
Mannschaft, Geschütz und Lebensmittel auf den Reineberg bringen könne; noch einmal
ließ er dann in Güte zur Uebergabe auffordern — der Bote wurde jedoch nicht
eingelassen, sein Brief an einem Stricke hinaufgezogen, er selbst aber von der Burg aus
verhöhnt. Es wurde sogar auf die am Berge stehenden Wachtposten geschossen, wobei der Vogt von
Gohfeld und einige Andere ums Leben kamen. So gab man endlich am 2. Mai das Zeichen zu einem
allgemeinen Angriffe, — das Schloß ward mit Sturm erobert, alle darauf befindliche Leute
wurden gefangen genommen, jedoch nebst der Frau von Quernheim sämmtlich, mit Ausnahme von 4
Personen, welche Tages zuvor auf die Wachtposten geschossen hatten, in Freiheit gesetzt.
Der
Edle v. Büren und Hilmar wandten sich jetzt zwar an die ihnen wohlwollenden Herzöge von
Braunschweig und Jülich, die auch allerlei Vorschläge wegen Restitution des Hauses
Reineberg thaten; allein erst 1567 kam durch Vermittelung des Grafen Otto v. Schaumburg und des
Obersten Georg v. Holle ein Vergleich zu Stande, in Folge dessen Hilmar, wiewohl unter
veränderten Bedingungen, der Reineberg abermals auf 12 Jahre pfandweise überlassen.
Derselbe wird nunmehr 1572 Drost zu Reineberg genannt.
Nach Ablauf jener Zeit kündigte
Bischof Hermann, der den Reineberg nicht länger in Hilmars Händen lassen wollte, am
Ostermontage 1578 das Pfand, und blieb auch seinem Vorsätze treu, ohnerachtet jener einen
gütlichen Vergleich vorschlug, worin er sich verpflichtete, daß, wenn ihm Zeit Lebens,
was nicht lange mehr währen konnte, das Haus Reineberg gelassen würde, seine Erben nur den
halben Pfandschilling zurückzufordern befugt seyn sollten.
Hilmar verließ daher
die ihm so werthe Burg, und der Bischof ließ dieselbe am 24. April 1579 durch einen Notarius
in Besitz und sowohl von den Gebäuden als den Aeckern ein Inventarium aufnehmen. Es fand sich
aber, daß Alles im höchsten Grade ruinirt und Alles, was niet- und nagelfest gewesen,
mitgenommen war; dadurch glaubte sich der Bischof berechtigt an dem deponirten Pfandschilling
Regreß zu nehmen.
Gegen diese Maaßregel erlangte jedoch Hilmar von dem Kaiser
Rudolph II. am 6. Aug. 1579 einen Schutzbrief; ließ von demselben vidimirte Abschriften aller
Orten umherschicken, und bewirkte so von mehreren Reichsfürsten theils harte, theils
freundliche Intercessionalschreiben, selbst eine kaiserliche Commission, die den Bischof Hermann zur
Zahlung des Pfandschillings und einiger anderer Gelder verurtheilte.
Zur Zahlung des Letztern
war auch der Bischof erbötig und leistete solche den 21. Juli 1580. Hilmar, damit jedoch nicht
zufrieden, machte einen Prozeß beim kaiserlichen Kammergerichte anhängig, richtete aber,
da er bereits am 6. März 1581 mit Hinterlassung keiner Kinder und nur zweier Schwestern starb,
nichts aus, bis endlich 1602 die Vormundschaft seiner Erben durch Am nahme des Pfandschillings von
10,795 Goldgulden der Sache ein Ende machte.
Was die Bischöfe von Minden von der seit
Jahrhunderten üblichen Sitte abzugehen bewog, zuverlässigen Vasallen als Drosten
Schlösser zu verpfänden oder nach heutigem Sprachgebrauch zu verpachten, eine Sitte, die
man sehr irrig als ein Zeugniß für die Verschwendung der Fürsten jener Zeit geltend
gemacht hat, mochte entweder in der Besorgnis seinen Grund haben, daß Hilmar ihnen zu
mächtig werde, oder in dem Wunsche, durch Unterbeamte oder Amtmänner ihre Güter zu
bewirthschaften; allein schon am 2. Jan. 1590 sehen wir den Bischof Anton von Minden in der Person
des Hilmar v. Münchhausen wieder einen Drosten und Administrator des Amtes und Hauses
Reineberg, auf I5 Jahre gegen jährliche 1000 Rthlr,, mit allen Gerechtigkeiten, wie solche
vormals Hilmar v. Quernheim besessen hatte, bestellen.
In dem Eingange dieser für die
Zeitgeschichte sehr interessanten Urkunde, sagt der Bischof, wie er nach dreijähriger Regierung
bemerkt habe, daß die Eingesessenen des Amtes Reineberg über die Verwaltung und Regierung
während der Sedisvacanz und schon früher vielfach wegen Verkürzung und
Beeinträchtigung ihrer Rechte und Freiheiten geklagt haben; daß sich ferner aus den
Rechnungen des Amtes ergeben habe, wie seit seiner Regierung Haus und Amt jährlich ein gar
Geringes eintrage, so daß auch das Domkapitel mit der Nothwendigkeit einverstanden sey, auf
andere Mittel zu denken; dies alles habe ihn bewogen, sich mit einem vornehmen und vernünftigen
Mann von Adel einzulassen, der das Drostenamt des Hauses Reineberg getreulich verwalte, auf sein und
seines Stiftes Hoch Ober und Gerechtigkeit fleißig Achtung gebe, männiglich bei gleich
und Rechten erhielte, die Einkünfte einsammelte und ihm jährlich davon ein Gewisses
überreichte, — und solche besondere Geschicklichkeit und andere adelige Tugend habe er an
seinem Mindenschen und Schaumburgischen Lehnmanne Hilmar v. Münchhausen wahrgenommen. —
Wir erfahren aus dieser Zeit nur, daß 1597 zum Behuf von Reparaturen der Gebäude auf dem
Schlosse ein Beitrag von den Ständen nachgesucht und auch genehmigt worden ist.
In den
Kriegsläufen des 17ten Jahrhunderts bleibt der Reineberg nicht unerwähnt. Im J. 1610 fiel
der Lieutenant Rabe v. Wrede von Bünde aus in das Amt Reineberg ein, nahm den Einwohnern ihre
Büchsen und Gewehre weg und forderte vom Amtmann 300 Rthlr. Ein Drost scheint damals dem Hause
und Amte nicht vorgestanden zu haben, sonst würde desselben wohl in dem Vergleiche gedacht
worden seyn, den das Domkapitel in Betreff des Amtes Reineberg 1617 mit Cord Plato v. Schlon gen.
Gehlen wegen der Jurisdiktion des Hauses Hollwinkel schloß; auch beschwerten sich 1628
Ritterschaft, Bürgermeister und Rath der Stadt Lübbeke, ohne eines Drosten zu
erwähnen, über mancherlei Eingriffe Seitens des Amtmanns zum Reineberge Georg
Deichmann.
Der 30jährige Krieg, welcher kein Fleckchen Deutschlands unberührt
ließ, hat auch hier seine verheerenden Spuren aufgedrückt. Am 9. Sept. 1636 ließ
der kaiserliche Oberstwachtmeister Heister, der unter dem Oberbefehl des General Salis stand, die
ganze Registratur auf dem Reineberge verbrennen; 1638 wurde das Schloß von dem kaiserlichen
Rittmeister Stade geplündert; 1648 hatte das ganze Amt dasselbe Schicksal von dem Grafen v.
Bruch zu bestehen, und im Jahre 1647 nahm die Wittwe des am 21. Jan. verstorbenen schwedischen
Commandanten von Minden, des Obersten Hinrichson, Alles vom Amthause mit sich fort.
Nachdem
der große Churfürst Friedrich Wilhelm das Fürstenthum Minden in Besitz genommen
hatte, verglich er sich d. 1. Febr. 1667 mit den Ständen dahin, daß diese die in Folge
der Kriegsunruhen auf dem Amte Reineberg haftenden 25,V00 Rlhlr. Schulden zu zahlen sich bereit
erklärten, wogegen der Churfürst ihnen unter andern bewilligte, daß sofort 2 aus der
Ritterschaft zu Drosten von Hausberge und vom Reineberge eingesetzt werden sollten; in Betracht
aber, daß die Domainen gerade sehr belastet seyen, wollten diese einstweilen nicht das volle
Gehalt beziehen, sondern sich mit 200 Rthlrn. jährlich begnügen. Diese Bedingung,
daß Drosten aus der Ritterschaft ernannt werden sollten, bezog sich wohl theils darauf,
daß oft nur ein Amtmann dem Amte vorstand, theils aber darauf, daß auch nichtadelige
Drosten vorgekommen waren; denn so finden wir 1655 einen Johann Daniel Becker, der offenbar nicht
dem Ritterstande angehörte, Drost genannt.
Die noch von Alters her obwaltenden
Differenzen zwischen den Aemtern Reineberg und Limberg wurden am 6. Sept. 1672 durch die Mindenschen
Regierungsräthe v. Ledebur und v. Danckelmann, und die Ravensbergischen Räthe Meinders und
Glandorff gütlich ausgeglichen.
Am 28. März 1673 nahmen Münstersche Truppen
die Stadt Lübbeke und das Schloß Reineberg ein; ließen auch bei ihrem Abzuge aus
jener, Besatzung in diesem zurück; aber der am 16. Juni zu Vossem abgeschlossen Friede
säuberte das Land von dieser lästigen Einquartierung.
Um diese Zeit hatte der Drost
auf dem Reineberge auch seinen eigenen Hausprediger; dieser hieß Andreas
Büser.
Nachdem das Amt 1722 an Johann Rudolph Strubberg und dessen Sohn Gerhard
Friedrich verpachtet worden, riß man das Schloß 1723 völlig nieder und verwandte
die Materialen zum Aufbau, theils des Mindenschen Regierungsgebäudes, theils des heutigen
Amthauses Reineberg, welches eine gute Viertelstunde südlich vom Gebirge liegt.