ehme liegt am Südhang des Wiehengebirges zwischen Bad Oeynhausen und Porta Westfalica.
Der Ursprung der Überlieferung, wonach sich bei „Dehemuhl” ein mittelalterlicher
Silberbergbau befunden haben soll, lässt sich bislang bis ins Jahr 1783 zurückverfolgen [I].
Spätere Arbeiten variieren teilweise und widersprechen sich zumeist nicht im Wesentlichen: Demnach habe
eine bei „Dehemuhl" entdeckte Silbergrube
Staufer Heinrich VI. (* 1165 - † 1197),
anno 1189 noch König, ab 1191
Kaiser,
Codex Manesse, Zürich, ca. 1300 - 1340
in königlichen Urkunden aus dem Jahre 1189 Erwähnung gefunden [VI]. In diesen Urkunden seien auch
Eigentumsansprüche seitens des Königs gestellt worden: Die Erträge der Dehmer Silbergrube
dürften zu zwei Dritteln beim Mindener Bischof verbleiben, das dritte Drittel hingegen bliebe königliches
Eigentum.
Folgte man dieser Darstellung, so wäre die Dehmer Silbergrube der älteste bekannte
Bergbau in der Region, allerdings ist an dieser Überlieferung einiges fragwürdig: Der Ortsname
„Dehemuhl” war nie gebräuchlich [II] , Dehme hieß damals vielmehr „Dehem".
Außerdem wurden in den königlichen Urkunden aus dem Jahre 1189, zwei an der Zahl, keinerlei
genaueren geographischen Indizien oder Ortsbezeichnungen hinterlegt, einzelne Abbaue wurden schon gar nicht
erwähnt. Schlussendlich deckt sich die obige Darstellung eines Dehmer Silberbergbaus in einem
entscheidenden Detail nicht mit einer spätmittelalterlichen Handschrift [IV, hier: VII] aus dem Zeitraum
um 1450 - 1460, in welcher Bezug auf einen Silberbergbau genommen wurde. Gleichwohl dürften die später falsch
zitierten Inhalte dieser Handschrift Grundlage für alle weiteren Arbeiten gewesen sein.
Zurück ins Jahr 1189
Im April des Jahres 1189 trennten sich die Wege Kaiser
Barbarossas und seines Sohnes König Heinrich VI. Der Kaiser begab sich auf einen Kreuzzug und
verließ im Mai Regensburg. Im April 1189 wurden von Heinrich VI. zwei den Silberbergbau im
Fürstbistum Minden betreffende Urkunden ausgestellt. (Das Fürstbistum Minden wurde um 1180 aus dem Bistum
Minden gebildet.) Die Originalurkunden sind verschollen. Hier im Wortlaut wiedergegebene Inhalte beruhen auf
der digitalen Vorabedition
„Urkunden Heinrichs VI. für deutsche und italienische
Empfänger" der
Monumenta Germaniae Historica nach dem Stand vom 15.01.2016, wo auch Angaben
zur Herkunft der Abschriften hinterlegt sind [III]. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass in manchen
früheren Schriften, wie etwa in Erhards „Regesta Historiae Westfaliae" (1851), die Urkunden noch auf das
Jahr 1188 statt 1189 datiert wurden [X].
Die Urkunden König Heinrichs VI.
DIE ERSTE
URKUNDE
In der ersten Urkunde richtet sich Heinrich VI. an die Bischöfe von Minden, Paderborn
und Osnabrück und erhebt Anspruch auf eine Silbergrube. Diese wäre im Fürstbistum Minden aufgefunden
worden, sie gehöre zu den königlichen Regalien und sei Reichsgut. Den weiteren Anordnungen des
Überbringers der Urkunde sei Folge zu leisten. Es findet sich keine den Abbauort benennende
Bezeichnung:
Henricus dei gratia Romanorum rex et semper augustus fidelibus suis episcopis
Mindensi, Padeburnensi, Osnaburgensi, comitibus quoque et nobilibus et universis
hominibus in eisdem
episcopatibus constitutis gratiam suam et omne bonum. Cum
omnis argenti fodina ad iura pertineat imperii
et inter regalia nostra sit computata,
nulli venit in dubium, quin ea, que nuper in episcopatu Mindensi
dicitur inventa, ad
nostram totaliter spectet distributionem. Unde in ea nulli hominum quicquam iuris
recognoscimus, nisi hoc a nostre liberalitatis munificentia valeat specialiter impetrare.
Mandamus
igitur omnibus vobis et singulis sub obtentu gratie nostre precipientes, ut
nullus vestrum se de
predicta argenti fodina intromittat nec aliquid iuris sine nostra
licentia sibi in ea usurpet. Quod si
quis temerario ausu forte attemptaverit,
indignationem nostram se noverit incursurum. Presentium autem
latorem fidelem
nuncium nostrum ad partes illas transmisimus, ut de eadem argenti fodina ordinet et
disponat, prout nobis viderit expedire. Mandamus itaque dilectioni vestre attente
rogantes, ut ei
consilio et auxilio fideliter assistatis, grates affectuosas a serenitate
nostra recepturi.
Datum apud Nannensteine XII kal. aprilis. DIE ZWEITE URKUNDE
In der zweiten
Urkunde wurden Aufteilung der Erträge und Strafrahmen bei Zuwiderhandlungen festgelegt. Auch dort sind
weder Fund- noch Abbauort hinterlegt:
In nomine sancte et individue trinitatis. Henricus sextus
divina favente clementia
Romanorum rex augustus. Innate nobis pietatis clementia nostram regalem inducit
et
exhortatur celsitudinem ecclesie promotioni et utilitati intendere et tam eas quam
earum
praelatos honorare partemque iuris imperii in eos transfundere. Cum igitur
argenti fodina, quae est in
episcopatu Mindensi constituta, ad iura pertineat imperii et
inter regalia nostra sit computata, notum
fieri volumus universis imperii fidelibus
presentibus et futuris, quod nos fideli nostro episcopo
Mindensi et ecclesie sue necnon
et omnibus successoribus suis in perpetuum concessimus et regali
auctoritate
confirmamus duas partes eiusdem argenti fodine cum omni fructu et iure exinde
rationabiliter proveniente, tertiam vero partem totius argenti fodine et totius fructus
sive iuris
exinde provenientis, sive ex decima, que in aliis locis recipi solet, sive ex
iurisdictione vel iudicio
vel alio quocunque modo proveniat, nobis totaliter et integre
salvam esse volumus et quietam
conservari. Ut autem nostre sublimitatis concessio et
confirmatio rata et inconvulsa perpetuo permaneat,
presentem inde cartam conscribi
iussimus et maiestatis nostre sigillo communiri statuentes et
auctoritate regia firmiter
precipientes, ut nullus archiepiscopus, episcopus, nullus dux, nullus
marchio, nullus
comes, nullus nobilis, nulla denique persona humilis vel alta, secularis vel
ecclesiastica
huius nostre concessionis et confirmationis paginam audeat violare. Si quis autem hoc
temerario ausu attemptaverit, in ultionem temeritatis sue centum libras auri puri
componat, medietatem
camere nostre, reliquam vero predicto episcopo et ecclesie.
Testes huius rei sunt: Henricus de Narnesen,
Arnoldus de Horneberc, Humfredus de
Valkenstaine, Henricus de Lut(ra) camerarius, Waltherus comes de
Fano,
Godeboldus comes Senogalliensis et alii quam plures.
Datum apud Nannensteine anno domini
MoCoLoXXXVIIIIo, indictione VIIIva, XII kal. aprilis. Ausstellungsort beider Urkunden war
„Nannensteine”. (Burg Nanstein, Westpfalz)
In früher Form wurde hier von Heinrich
VI. als quasi-fiskalpolitisches Konstrukt das Prinzip des Bergregals angewandt.
„Kein Erzbischof,
kein Bischof, kein Herzog, kein Markgraf, kein Graf, kein Adliger und keine Person, gleich ob niedrig- oder
hochrangig, weltlich oder kirchlich” [III, Orig. lat.] hatte demnach das Recht, Bodenschätze
zu gewinnen. Wurden vorher schon anderenorts einige Bergwerke seitens Kaiser Barbarossa belehnt, so sind mit
der Rechtsfigur des Bergregals die Eigentums- u. Förderrechte totaliter dem Reich zugesprochen worden.
Exkurs: Einige Spekulationen
Da das Fürstbistum Minden entgegen anderer, an
Bodenschätzen weitaus reicherer benachbarter Gebiete, kaum oder gar keinen vorher bekannten Bergbau
aufzuweisen hatte, wirft die Wahl des Fürstbistums Minden als frühen Adressaten einige Fragen auf,
zumal nur sehr wenige Urkunden so weit in den Norden des damaligen Reiches adressiert wurden. Abweichend vom
damaligen Urkundenwesen ist auch der Ausstellungsort: Die meisten Urkunden wurden vom durchs Reich reisenden
Regenten beim Empfänger ausgestellt. Sollte hier vor dem Hintergrund erodierender Macht im Norden mit der
Rechtevergabe ein machtpolitischer Feldversuch lanciert oder ohne weiteres Zutun ein handelbarer Wert
geschaffen werden? Hierfür fehlen die Hinweise - ein diesem Gedanken zuwiderlaufender Aspekt mit mehreren
Interpretationsmöglichkeiten ist auch die Mehrfach-Adressierung der ersten Urkunde an die Bistümer
Osnabrück, Paderborn und Minden. Wollte man hieraus z. B. den Ort der Silbermine, die im Fürstbistum
Minden gefunden worden sein sollte, eingrenzen (dazu unten mehr), schlösse das weite Teile des
früheren Fürstbistums Minden als Fundort aus, jedoch fehlen auch hierfür Belege, ebenso wie
für unzählige weitere Spekulationen, welche man ob der damaligen politischen Verhältnisse
anstellen könnte.
Um 1450: Tribbes vage Mitteilung
Erst einige hundert Jahre
später, um 1450 - 1460, brachte der Mindener Chronist und Domherr Heinrich von Sloen, genannt Tribbe, den
urkundlichen Silberabbau mit Dehme - damals, wie oben bereits erwähnt, „Dehem” geheißen
- in Verbindung [IV, hier: VII]. Allerdings nur als Aussage auf Basis unreferenzierter Quellen. Fehlender
Beweiskraft wegen ist dieses somit vorerst als hypothetisch anzusehen. Im handschriftlichen „Chronicon
episcoporum Mindensium iunior” schrieb Tribbe, der Silberbergbau soll sich, „heißt
es”, bei Dehme
oder Krückeberg befunden haben. Worauf Tribbe seine Aussagen stützte,
ist leider nicht bekannt. Da Tribbe sein Werk auch aus noch älteren Vorarbeiten weiterer Autoren
kompilierte, wird die Erwähnung Dehmes ihren Ursprung in einer hier unbekannten Schrift eines anderen,
hier unbekannten Autors haben oder gar auf mündlichen Überlieferungen beruhen. Tribbes
„Krukeberge” soll dem heutigen Krückeberg bei Hessisch Oldendorf gleichzusetzen sein. Zum
vermuteten Dehmer Silber heißt es bei Tribbe wörtlich:
„...argentifodinam, quae
iuxta villam Dehem vel Krukeberge esse dicitur...” („...eine Silbermine, die
neben dem Dorf Dehem oder Krukeberge liegen soll...”) In dieser Passage beruft sich
Tribbe, wie man der Formulierung entnehmen kann, auf Tradiertem aus zumindest zweiter Hand und nicht etwa auf
Fakten kraft eigener Untersuchungen. Die Aussage hat einen eher zitierenden, hypothetischen Charakter.
Eingeklammert im Zitat mit hypothetischem Charakter gibt es dann noch, als Hypothese zweiten Grades, zwei Orte
zur Auswahl. In manchen späteren Arbeiten wurde geschrieben, die Gruben hätten sich bei Dehme
und Krückeberg befunden. Die Ortsangaben sind jedoch alternativ, nicht kumulativ. Tribbe schrieb
„oder”, nicht „und”.
Des Weiteren gibt es eine auffällige Ähnlichkeit
des im montanhistorischen Schrifttum manchmal verwendeten falschen Ortsnamens „Dehemuhl” mit der
Tribbeschen Sequenz „Dehem vel”. Dieses liegt darin begründet, dass aus dem handschriftlichen
„...Dehem vel...” („...Dehme oder...”) als Resultat eines Rezeptions- oder
Übertragungsfehlers in späteren Arbeiten ebenjener falsche Ortsname „Dehemuhl” geworden
ist, dem man in der Literatur zum Thema Dehmer Silberbergbau mitunter begegnet. Dies zeigt auch die folgende
Passage bei Lövinson [VIII]. Hier wurde das Tribbesche Original falsch zitiert und aus „Dehem
vel” wurde „Dehemuhl”:
„
...So bemerkt z B W. 23 über die unter B. Dethmar
aufgefundenen Silbergruben, es ließe sich nicht angeben, wo sie gelegen hätten, während L.
180 von dieser argentifodina sagt:
[...]
iuxta villam Dehemuhl Kruckeberge esse dicitur...” Mit „W.” ist Busso
Watensted, mit „L.” ist Hermann von Lerbeck gemeint. Die Zahlen sind Seitenangaben. Tribbes
Arbeiten wurden früher dem von Lerbeck zugeschrieben, mithin wurde hier Tribbe und nicht von Lerbeck
seitens Lövinson falsch zitiert. Dieser doppelte Fehler machte es schwierig, ihn als solchen zu
entdecken, da ein verzerrtes Zitat zusätzlich einem falschen Urheber zugeschrieben worden ist. Anhand der
Arbeit Lövinsons kann man exemplarisch sehen, wie das Tribbesche Zitat sinnentstellend falsch
wiedergegeben wurde, und nachvollziehen, wie der Name „Dehemuhl” in die Welt gekommen ist.
Nachvollziehbar wird auch, wieso in manchen Arbeiten von „Dehme
und Krückeberge” berichtet
wird. In dem verzerrten Zitat wird die Erwähnung der Orte eher zu eine Aufzählung statt zu einer
Alternative.
Bestätigt wird auch von Löffler [VII], dass beim Tribbeschen Zitat im Laufe der
Zeit aus „Dehem vel” „Dehemuhl” wurde. So erschließt sich ebenfalls, warum, in
Abhängigkeit des Alters der Abschriften oder Quellen, auf die sich die späteren Arbeiten beriefen, mal vom
richtigen „Dehem”, mal vom falschen „Dehemuhl” die Rede war. Mal richtig als
Alternative, mal falsch als Aufzählung. Des Weiteren wird nachvollziehbar, warum die falsche
Ortsbezeichnung „Dehemuhl” fast ausschließlich im Umfeld bergbauhistorischer Literatur zu finden
ist.
Bezüglich der Frage eines strittigen Silberbergbaus bei Dehme bedeutet das: Aus der stark
einschränkenden Konjunktion „oder“ ist beim falschen Zitieren von Tribbes' Aussage nicht nur ein unpassender
Suffix an „Dehem“ angehängt worden, auch die schon ohne (oder mit weniger) Transkriptionsfehler(n) in ihrer
ursprünglichen Form sehr vage Tribbesche Schrift sollte, da dort ein „oder“ steht, nochmals viel vorsichtiger
bewertet werden.
Um 1540 - 1580: Was Heinrich Piel schrieb
Der zweite frühe
Chronist, auf den man sich berufen könnte, wäre Heinrich Piel. Piel ist Stadtkämmerer und
Ratsmitglied in Minden gewesen. Piels „Chronicon domesticum et gentile” [IX] ist ein Gemisch aus
Neuhochdeutsch und Mittelniederdeutsch. Es ist ebenso nicht mehr als Original erhalten, jedoch gibt es, wie
von den Werken Tribbes, Abschriften. Erstmals gedruckt und veröffentlicht wurden Piels Schriften erst
1981. Zum vermuteten Dehmer Silberbergbau schrieb Piel, gleich Tribbe, ohne Quellenangaben:
„Dieser bischopf hat uber seine regalia den Selberberg zu Kruckeborg oder bei dem dorpfe Dehem zu
Wanstede von keiser Henrico 6. entfangen mit der bescheidenheit. daß der dritte teil dem reiche folgen
solte mit allem vurdeel. Aber man weiß nun von denen nicht mehre.” Während
Tribbe sich noch der indirekten Rede bediente, schrieb Piel mit einer gewissen Bestimmtheit, aber ebenfalls,
ohne genau zu wissen, wo sich die Grube denn befunden haben soll. Da davon auszugehen ist, dass Piel die
Schriften Tribbes kannte, ist das Tribbesche Original wahrscheinlich korrekter, was die Aussage angeht und
demnach vorzuziehen. Piel scheint hier ungenau zitiert zu haben. Dass Piels Aussagen aus heutiger Sicht
fehlerbehaftet oder zumindest ungenau formuliert wurden, zeigt sich auch daran, dass er
Kaiser Heinrich
VI. als Regenten erwähnte. Einzig „König” statt „Kaiser” wäre an dieser Stelle richtig
gewesen, da die Geschehnisse des Jahres 1189 beschrieben wurden und zu jenem Zeitpunkt Heinrich VI. noch König
war. Was sich mit Tribbes Zitat deckt, sind die Ortsbezeichnungen, hier noch korrekt alternativ dargestellt:
Von „und” ist hier noch nicht die Rede. Der „Selberberg” oder „Silberberg”
wäre, falls es eine Ortsbezeichnung sein sollte, an dieser Stelle unbekannt. Vielleicht hat Piel mit dem
„Selberberg” auch nur eine vermutete geologische Eigenschaft verbunden, es könnte auch
einfach nur Silberbergbau oder Silberabbaugebiet bedeuten. Unterm Strich ist die Schrift Piels vorerst
ebenfalls lediglich als Mutmaßung zu qualifizieren, da auch hier kein Abbauort hinreichend sicher bestimmt
werden konnte.
Nun könnte man noch mutmaßen, dass aus dem „Selberberg”, falls
er nicht Silberbergbau oder Silberabbaugebiet bedeutet, im Laufe der Jahrhunderte vielleicht der heute
gebräuchliche Flurname „Silberblick” geworden sein könnte. Den Flurnamen
„Silberblick” gibt und gab es für mehrere kleine Areale im Wiehengebirge. Da Flurnamen einen
schnell auf die falsche Fährte führen können, sollte man noch die verschiedenen möglichen
anderen Bedeutungen des Flurnamens berücksichtigen: Wenn man z. B. vom Portaner „Silberblick”
aus nach Süden schaut, wird man die Weser im Gegenlicht silbern schimmern sehen. Als weiteren Flurnamen
gibt es im Wiehengebirge, südlich der „Kahlen Wart”, noch die Bezeichnung
„Goldgrube”. Auch dieser Flurname ist eher metaphorisch oder ironisch gemeint zu verstehen. Ihn
naheliegend und damit wörtlich zu interpretieren wäre unzutreffend: Weder dort noch im restlichen
Wiehengebirge wurde jemals belegbar Gold gefördert. Versuche, Flurnamen zu interpretieren, können also
schnell in die Irre führen.
Einstweiliges Ergebnis
Sollte es diesen Silberbergbau, auf den sich
Heinrich VI. in seinen Urkunden beruft, gegeben haben, sprächen für Dehme wenig Gründe, nicht
zuletzt fehlender Realfunde wegen und weil später keine weiteren Hinweise bekanntgeworden sind. Sollte es die
Grube gegeben und sich anderswo im Wiehengebirgsraum befunden haben, könnte es sich bei dem Abbau ebenso
gut um eine Lübbecker oder Nettelstedter Grube gehandelt haben, da dort immerhin später Silbervorkommen
gefunden wurden. Die dortigen Abbaue erstreckten sich, mit Unterbrechungen, über zum Teil mehrere
Generationen hinweg - jedoch ebenfalls ohne nachhaltigen Erfolg. Aber immerhin existier(t)en sie, und es gibt
von manchen dieser Bergwerke Überlieferungen, die als verlässlich anzusehen sind. Ferner ergäbe die
Mehrfach-Adressierung der ersten Urkunde König Heinrichs VI. an die Bischöfe von Minden, Osnabrück und
Paderborn einen zwar spekulativen, aber nachvollziehbaren Sinn: Die fließenden und daher nicht eindeutig
begrenzten Einflusssphären der drei Bistümer gingen im Jahr 1189 nahe den heute bekannten Lübbecker Gruben
ineinander über.
Die Annahme eines mittelalterlichen Silberbergwerks bei Dehme indes basiert auf einer
unreferenzierten Aussage, deren Entstehung und Relevanz ebenso viel zu vage sind, als dass man einen
ehemaligen Dehmer Silberbergbau als Faktum statt als Möglichkeit darstellen könnte.
Was in der
„jüngeren” Vergangenheit (zumindest seit 1783) über einen mittelalterlichen Dehmer
Silberbergbau verschriftlicht wurde, ist zumeist, wie oben dargelegt, in weiten Teilen einer
Überprüfung und kritischen Betrachtung wert.
Hinweise vs. irrtümliche Spuren
Dass es
gleichwohl Schurfe auf Silber bei Dehme gegeben haben könnte, dafür sprechen unter anderem einige Schurf- oder
(Versuchs-) Abbauspuren im Wiehengebirge oberhalb des Ortes. Herkunft und Alter dieser Spuren sind ungeklärt.
Mit diesen Spuren sind, hier nur beispielhaft, natürliche Klüfte gemeint, die zum Teil im Bereich der
Tagesöffnung künstlich erweitert worden zu sein scheinen. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob diese
Klüfte in ihrer ursprünglichen Form irgendwann einmal als Hinweise auf Silberbergbau falsch gedeutet worden
sind und dann unkundig bearbeitet wurden. In diesem Fall hätte man es partiell mit einer
„self-fulfilling prophecy” zu tun und fühlte sich fast ein wenig an Schopenhauers Konzept der
„Welt als Vorstellung” erinnert: Die Fehlannahme eines Silberbergbaus erst hätte die Spuren
erschaffen, die nachfolgend für Spuren eines Silberbergbaus gehalten werden könnten, nur hätte man dann
ursprünglich ebendiese natürlichen Kluftscharen fehlinterpretiert. Fehlinterpretiert auch deshalb, weil
Realfunde oder literarische Hinweise auf Galenit in diesem Horizont im Osten des Wiehens bislang nicht
verzeichnet werden konnten und deshalb eine wichtige Motivation für das Schürfen gefehlt hätte. Aus Galenit,
auch Bleiglanz genannt, kann man, je nach chemischer Beschaffenheit des Erzes, neben Blei und Kupfer auch
Silber gewinnen.
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