• MMIV - MMXXV
  • ♦ Alte Bergwerke zwischen Pr. Oldendorf und Porta Westfalica ♦
  • SAXA LOQUUNTUR

Überliefertes zum „Silberbergbau bei Dehme"

Letzte Änderung: 08.08.2025

Beim ältesten urkundlich belegten Bergbau im östlichen Wiehengebirge soll es sich um einen mittelalterlichen Silberbergbau bei Dehme gehandelt haben. Genauere Betrachtungen der Quellen lassen Zweifel an den Überlieferungen aufkommen

Und:
Zur Herkunft des aus der montanhistorischen Literatur bekannten (falschen) Namens „Dehemuhl"

D

ehme liegt am Südhang des Wiehengebirges zwischen Bad Oeynhausen und Porta Westfalica. Der Ursprung der Überlieferung, wonach sich bei „Dehemuhl" ein mittelalterlicher Silberbergbau befunden haben soll, lässt sich bislang bis ins Jahr 1783 zurückverfolgen [I]. Spätere Arbeiten variieren teilweise und widersprechen sich zumeist nicht im Wesentlichen: Demnach habe eine bei „Dehemuhl" entdeckte Silbergrube

Staufer Heinrich VI. (1165 - 1197),
anno 1189 noch König, ab 1191 Kaiser
Codex Manesse, Zürich, ca. 1300 - 1340

in königlichen Urkunden aus dem Jahre 1189 Erwähnung gefunden [VI]. In diesen Urkunden seien auch Eigentumsansprüche seitens des Königs gestellt worden: Die Erträge der Dehmer Silbergrube sollten zu zwei Dritteln beim Mindener Bischof verbleiben, das dritte Drittel hingegen bliebe königliches Eigentum.

Folgte man dieser Darstellung, so wäre die Dehmer Silbergrube der älteste bekannte Bergbau in der Region, allerdings ist an dieser Überlieferung einiges fragwürdig: Der Ortsname „Dehemuhl" war nie gebräuchlich [II] , Dehme hieß damals vielmehr „Dehem". Außerdem wurden in den königlichen Urkunden aus dem Jahre 1189, zwei an der Zahl, keinerlei genaueren geographischen Indizien oder Ortsbezeichnungen hinterlegt, einzelne Abbaue wurden schon gar nicht erwähnt. Schlussendlich deckt sich die obige Darstellung eines Dehmer Silberbergbaus in einem entscheidenden Detail nicht mit einer spätmittelalterlichen Handschrift [IV, hier: VII] aus dem Zeitraum um 1450 - 1460, in welcher Bezug auf einen Silberbergbau genommen wurde. Gleichwohl dürften die später falsch zitierten Inhalte dieser Handschrift Grundlage für alle weiteren Arbeiten gewesen sein.

Zurück ins Jahr 1189

Im April des Jahres 1189 trennten sich die Wege Kaiser Barbarossas und seines Sohnes König Heinrich VI. Der Kaiser begab sich auf einen Kreuzzug und verließ im Mai Regensburg. Im April 1189 wurden von Heinrich VI. zwei den Silberbergbau im Fürstbistum Minden betreffende Urkunden ausgestellt. (Das Fürstbistum Minden wurde um 1180 aus dem Bistum Minden gebildet.) Die Originalurkunden sind verschollen. Hier im Wortlaut wiedergegebene Inhalte beruhen auf der digitalen Vorabedition „Urkunden Heinrichs VI. für deutsche und italienische Empfänger" der Monumenta Germaniae Historica nach dem Stand vom 15.01.2016, wo auch Angaben zur Herkunft der Abschriften hinterlegt sind [III]. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass in manchen früheren Schriften, wie etwa in Erhards „Regesta Historiae Westfaliae" (1851), die Urkunden noch auf das Jahr 1188 statt 1189 datiert wurden [X].

Die Urkunden König Heinrichs VI.

DIE ERSTE URKUNDE

In der ersten Urkunde richtet sich Heinrich VI. an die Bischöfe von Minden, Paderborn und Osnabrück und erhebt Anspruch auf eine Silbergrube. Diese wäre im Fürstbistum Minden aufgefunden worden, sie gehöre zu den königlichen Regalien und sei Reichsgut. Den weiteren Anordnungen des Überbringers der Urkunde sei Folge zu leisten. Es findet sich keine den Abbauort benennende Bezeichnung:

Henricus dei gratia Romanorum rex et semper augustus fidelibus suis episcopis
Mindensi, Padeburnensi, Osnaburgensi, comitibus quoque et nobilibus et universis
hominibus in eisdem episcopatibus constitutis gratiam suam et omne bonum. Cum
omnis argenti fodina ad iura pertineat imperii et inter regalia nostra sit computata,
nulli venit in dubium, quin ea, que nuper in episcopatu Mindensi dicitur inventa, ad
nostram totaliter spectet distributionem. Unde in ea nulli hominum quicquam iuris
recognoscimus, nisi hoc a nostre liberalitatis munificentia valeat specialiter impetrare.
Mandamus igitur omnibus vobis et singulis sub obtentu gratie nostre precipientes, ut
nullus vestrum se de predicta argenti fodina intromittat nec aliquid iuris sine nostra
licentia sibi in ea usurpet. Quod si quis temerario ausu forte attemptaverit,
indignationem nostram se noverit incursurum. Presentium autem latorem fidelem
nuncium nostrum ad partes illas transmisimus, ut de eadem argenti fodina ordinet et
disponat, prout nobis viderit expedire. Mandamus itaque dilectioni vestre attente
rogantes, ut ei consilio et auxilio fideliter assistatis, grates affectuosas a serenitate
nostra recepturi.

Datum apud Nannensteine XII kal. aprilis.



DIE ZWEITE URKUNDE

In der zweiten Urkunde wurden Aufteilung der Erträge und Strafrahmen bei Zuwiderhandlungen festgelegt. Auch dort sind weder Fund- noch Abbauort hinterlegt:

In nomine sancte et individue trinitatis. Henricus sextus divina favente clementia
Romanorum rex augustus. Innate nobis pietatis clementia nostram regalem inducit et
exhortatur celsitudinem ecclesie promotioni et utilitati intendere et tam eas quam
earum praelatos honorare partemque iuris imperii in eos transfundere. Cum igitur
argenti fodina, quae est in episcopatu Mindensi constituta, ad iura pertineat imperii et
inter regalia nostra sit computata, notum fieri volumus universis imperii fidelibus
presentibus et futuris, quod nos fideli nostro episcopo Mindensi et ecclesie sue necnon
et omnibus successoribus suis in perpetuum concessimus et regali auctoritate
confirmamus duas partes eiusdem argenti fodine cum omni fructu et iure exinde
rationabiliter proveniente, tertiam vero partem totius argenti fodine et totius fructus
sive iuris exinde provenientis, sive ex decima, que in aliis locis recipi solet, sive ex
iurisdictione vel iudicio vel alio quocunque modo proveniat, nobis totaliter et integre
salvam esse volumus et quietam conservari. Ut autem nostre sublimitatis concessio et
confirmatio rata et inconvulsa perpetuo permaneat, presentem inde cartam conscribi
iussimus et maiestatis nostre sigillo communiri statuentes et auctoritate regia firmiter
precipientes, ut nullus archiepiscopus, episcopus, nullus dux, nullus marchio, nullus
comes, nullus nobilis, nulla denique persona humilis vel alta, secularis vel ecclesiastica
huius nostre concessionis et confirmationis paginam audeat violare. Si quis autem hoc
temerario ausu attemptaverit, in ultionem temeritatis sue centum libras auri puri
componat, medietatem camere nostre, reliquam vero predicto episcopo et ecclesie.
Testes huius rei sunt: Henricus de Narnesen, Arnoldus de Horneberc, Humfredus de
Valkenstaine, Henricus de Lut(ra) camerarius, Waltherus comes de Fano,
Godeboldus comes Senogalliensis et alii quam plures.

Datum apud Nannensteine anno domini MoCoLoXXXVIIIIo, indictione VIIIva, XII kal. aprilis.



Ausstellungsort beider Urkunden war „Nannensteine". (Burg Nanstein, Westpfalz)

In früher Form wurde hier von Heinrich VI. als quasi-fiskalpolitisches Konstrukt das Prinzip des Bergregals angewandt. „Kein Erzbischof, kein Bischof, kein Herzog, kein Markgraf, kein Graf, kein Adliger und keine Person, gleich ob niedrig- oder hochrangig, weltlich oder kirchlich" [III, Orig. lat.] hatte demnach das Recht, Bodenschätze zu gewinnen. Wurden vorher schon anderenorts einige Bergwerke seitens Kaiser Barbarossa belehnt, so sind mit der Rechtsfigur des Bergregals die Eigentums- u. Förderrechte totaliter dem Reich zugesprochen worden.

Exkurs: Einige Spekulationen

Da das Fürstbistum Minden entgegen anderer, an Bodenschätzen weitaus reicherer benachbarter Gebiete, kaum oder gar keinen vorher bekannten Bergbau aufzuweisen hatte, wirft die Wahl des Fürstbistums Minden als frühen Adressaten einige Fragen auf, zumal nur sehr wenige Urkunden so weit in den Norden des damaligen Reiches adressiert wurden. Abweichend vom damaligen Urkundenwesen ist auch der Ausstellungsort: Die meisten Urkunden wurden vom durchs Reich reisenden Regenten beim Empfänger ausgestellt. Sollte hier vor dem Hintergrund erodierender Macht im Norden mit der Rechtevergabe ein machtpolitischer Feldversuch lanciert oder ohne weiteres Zutun ein handelbarer Wert geschaffen werden? Hierfür fehlen die Hinweise - ein diesem Gedanken zuwiderlaufender Aspekt mit mehreren Interpretationsmöglichkeiten ist auch die Mehrfach-Adressierung der ersten Urkunde an die Bistümer Osnabrück, Paderborn und Minden. Wollte man hieraus z. B. den Ort der Silbermine, die im Fürstbistum Minden gefunden worden sein sollte, eingrenzen (dazu unten mehr), schlösse das weite Teile des früheren Fürstbistums Minden als Fundort aus, jedoch fehlen auch hierfür Belege, ebenso wie für unzählige weitere Spekulationen, welche man ob der damaligen politischen Verhältnisse anstellen könnte.

Um 1450: Tribbes vage Mitteilung

Erst einige hundert Jahre später, um 1450 - 1460, brachte der Mindener Chronist und Domherr Heinrich von Sloen, genannt Tribbe, den urkundlichen Silberabbau mit Dehme - damals, wie oben bereits erwähnt, „Dehem" geheißen - in Verbindung [IV, hier: VII]. Allerdings nur als Aussage auf Basis unreferenzierter Quellen. Fehlender Beweiskraft wegen ist dieses somit vorerst als hypothetisch anzusehen. Im handschriftlichen „Chronicon episcoporum Mindensium iunior" schrieb Tribbe, der Silberbergbau soll sich, „heißt es", bei Dehme oder Krückeberg befunden haben. Worauf Tribbe seine Aussagen stützte, ist leider nicht bekannt. Da Tribbe sein Werk auch aus noch älteren Vorarbeiten weiterer Autoren kompilierte, wird die Erwähnung Dehmes ihren Ursprung in einer hier unbekannten Schrift eines anderen, hier unbekannten Autors haben oder gar auf mündlichen Überlieferungen beruhen. Tribbes „Krukeberge" soll dem heutigen Krückeberg bei Hessisch Oldendorf gleichzusetzen sein. Zum vermuteten Dehmer Silber heißt es bei Tribbe wörtlich:

„...argentifodinam, quae iuxta villam Dehem vel Krukeberge esse dicitur..."
(„...eine Silbermine, die neben dem Dorf Dehem oder Krukeberge liegen soll...")

In dieser Passage beruft sich Tribbe, wie man der Formulierung entnehmen kann, auf Tradiertem aus zumindest zweiter Hand und nicht etwa auf Fakten kraft eigener Untersuchungen. Die Aussage hat einen eher zitierenden, hypothetischen Charakter. Eingeklammert im Zitat mit hypothetischem Charakter gibt es dann noch, als Hypothese zweiten Grades, zwei Orte zur Auswahl. In manchen späteren Arbeiten wurde geschrieben, die Gruben hätten sich bei Dehme und Krückeberg befunden. Die Ortsangaben sind jedoch alternativ, nicht kumulativ. Tribbe schrieb „oder", nicht „und".

Des Weiteren gibt es eine auffällige Ähnlichkeit des im montanhistorischen Schrifttum manchmal verwendeten falschen Ortsnamens "Dehemuhl" mit der Tribbeschen Sequenz „Dehem vel". Dieses liegt darin begründet, dass aus dem handschriftlichen „...Dehem vel..." („...Dehme oder...") als Resultat eines Rezeptions- oder Übertragungsfehlers in späteren Arbeiten ebenjener falsche Ortsname „Dehemuhl" geworden ist, dem man in der Literatur zum Thema Dehmer Silberbergbau mitunter begegnet. Dies zeigt auch die folgende Passage bei Lövinson [VIII]. Hier wurde das Tribbesche Original falsch zitiert und aus „Dehem vel" wurde „Dehemuhl":

...So bemerkt z B W. 23 über die unter B. Dethmar aufgefundenen Silbergruben, es ließe sich nicht angeben, wo sie gelegen hätten, während L. 180 von dieser argentifodina sagt:
                    [...] iuxta villam Dehemuhl Kruckeberge esse dicitur..."

Mit „W." ist Busso Watensted, mit „L." ist Hermann von Lerbeck gemeint. Die Zahlen sind Seitenangaben. Tribbes Arbeiten wurden früher dem von Lerbeck zugeschrieben, mithin wurde hier Tribbe und nicht von Lerbeck seitens Lövinson falsch zitiert. Dieser doppelte Fehler machte es schwierig, ihn als solchen zu entdecken, da ein verzerrtes Zitat zusätzlich einem falschen Urheber zugeschrieben worden ist. Anhand der Arbeit Lövinsons kann man exemplarisch sehen, wie das Tribbesche Zitat sinnentstellend falsch wiedergegeben wurde, und nachvollziehen, wie der Name „Dehemuhl" in die Welt gekommen ist. Nachvollziehbar wird auch, wieso in manchen Arbeiten von „Dehme und Krückeberge" berichtet wird. In dem abgefälschten Zitat wird die Erwähnung der Orte eher zu eine Aufzählung statt einer Alternative.

Bestätigt wird auch von Löffler [VII], dass beim Tribbeschen Zitat im Laufe der Zeit aus „Dehem vel" „Dehemuhl" wurde. So erschließt sich ebenfalls, warum, in Abhängigkeit des Alters der Abschriften oder Quellen, auf die sich die späteren Arbeiten beriefen, mal vom richtigen „Dehem", mal vom falschen „Dehemuhl" die Rede war. Mal richtig als Alternative, mal falsch als Aufzählung. Des Weiteren wird nachvollziehbar, warum die falsche Ortsbezeichnung „Dehemuhl" fast ausschließlich im Umfeld bergbauhistorischer Literatur zu finden ist.

Bezüglich der Frage eines strittigen Silberbergbaus bei Dehme bedeutet das: Aus der stark einschränkenden Konjunktion „oder“ ist beim falschen Zitieren von Tribbes' Aussage nicht nur ein unpassender Suffix an „Dehem“ angehängt worden, sondern auch die schon ohne (oder mit weniger) Transkriptionsfehler(n) in ihrer ursprünglichen Form sehr vage Tribbesche Schrift sollte, da dort ein „oder“ steht, nochmals viel vorsichtiger bewertet werden.

Um 1540 - 1580: Was Heinrich Piel schrieb

Der zweite frühe Chronist, auf den man sich berufen könnte, wäre Heinrich Piel. Piel ist Stadtkämmerer und Ratsmitglied in Minden gewesen. Piels „Chronicon domesticum et gentile" [IX] ist ein Gemisch aus Neuhochdeutsch und Mittelniederdeutsch. Es ist ebenso nicht mehr als Original erhalten, jedoch gibt es, wie von den Werken Tribbes, Abschriften. Erstmals gedruckt und veröffentlicht wurden Piels Schriften erst 1981. Zum vermuteten Dehmer Silberbergbau schrieb Piel, gleich Tribbe, ohne Quellenangaben:

„Dieser bischopf hat uber seine regalia den Selberberg zu Kruckeborg oder bei dem dorpfe Dehem zu Wanstede von keiser Henrico 6. entfangen mit der bescheidenheit. daß der dritte teil dem reiche folgen solte mit allem vurdeel. Aber man weiß nun von denen nicht mehre."

Während Tribbe sich noch der indirekten Rede bediente, schrieb Piel mit einer gewissen Bestimmtheit, aber ebenfalls, ohne genau zu wissen, wo sich die Grube denn befunden haben soll. Da davon auszugehen ist, dass Piel die Schriften Tribbes kannte, ist das Tribbesche Original wahrscheinlich korrekter, was die Aussage angeht und demnach vorzuziehen. Piel scheint hier ungenau zitiert zu haben. Dass Piels Aussagen aus heutiger Sicht fehlerbehaftet oder zumindest ungenau formuliert wurden, zeigt sich auch daran, dass er Kaiser Heinrich VI. als Regenten erwähnte. Einzig „König" statt „Kaiser" wäre an dieser Stelle richtig gewesen, da die Geschehnisse des Jahres 1189 beschrieben wurden und zu jenem Zeitpunkt Heinrich VI. noch König war. Was sich mit Tribbes Zitat deckt, sind die Ortsbezeichnungen, hier noch korrekt alternativ dargestellt: Von „und" ist hier noch nicht die Rede. Der „Selberberg" oder „Silberberg" wäre, falls es eine Ortsbezeichnung sein sollte, an dieser Stelle unbekannt. Vielleicht hat Piel mit dem „Selberberg" auch nur eine vermutete geologische Eigenschaft verbunden, es könnte auch einfach nur Silberbergbau oder Silberabbaugebiet bedeuten. Unterm Strich ist die Schrift Piels vorerst ebenfalls lediglich als Mutmaßung zu qualifizieren, da auch hier kein Abbauort hinreichend sicher bestimmt werden konnte.

Nun könnte man noch mutmaßen, dass aus dem „Selberberg", falls er nicht Silberbergbau oder Silberabbaugebiet bedeutet, im Laufe der Jahrhunderte vielleicht der heute gebräuchliche Flurname „Silberblick" geworden sein könnte. Den Flurnamen „Silberblick" gibt und gab es für mehrere kleinere Areale im Wiehengebirge. Da Flurnamen einen schnell auf die falsche Fährte führen können, sollte man noch die verschiedenen möglichen anderen Bedeutungen des Flurnamens berücksichtigen: Wenn man z. B. vom Portaner „Silberblick" aus nach Süden schaut, wird man die Weser im Gegenlicht silbern schimmern sehen. Als weiteren Flurnamen gibt es im Wiehengebirge, südlich der „Kahlen Wart", noch die Bezeichnung „Goldgrube". Auch dieser Flurname ist eher metaphorisch oder ironisch gemeint zu verstehen. Ihn naheliegend und damit wörtlich zu interpretieren wäre unzutreffend: Weder dort noch im restlichen Wiehengebirge wurde jemals belegbar Gold gefördert. Versuche, Flurnamen zu interpretieren, können also schnell in die Irre führen.

Einstweiliges Ergebnis

Sollte es diesen Silberbergbau, auf den sich Heinrich VI. in seinen Urkunden beruft, gegeben haben, sprächen für Dehme wenig Gründe, nicht zuletzt fehlender Realfunde wegen und weil später keine weiteren Hinweise bekanntgeworden sind. Sollte es die Grube gegeben und sich anderswo im Wiehengebirgsraum befunden haben, könnte es sich bei dem Abbau ebenso gut um eine Lübbecker oder Nettelstedter Grube gehandelt haben, da dort immerhin später Silbervorkommen gefunden wurden. Die dortigen Abbaue erstreckten sich, mit Unterbrechungen, über zum Teil mehrere Generationen hinweg - jedoch ebenfalls ohne nachhaltigen Erfolg. Aber immerhin existier(t)en sie, und es gibt von manchen dieser Bergwerke Überlieferungen, die als verlässlich anzusehen sind. Ferner ergäbe die Mehrfach-Adressierung der ersten Urkunde König Heinrichs VI. an die Bischöfe von Minden, Osnabrück und Paderborn einen zwar spekulativen, aber nachvollziehbaren Sinn: Die fließenden und daher nicht eindeutig begrenzten Einflusssphären der drei Bistümer gingen im Jahr 1189 nahe den heute bekannten Lübbecker Gruben ineinander über.

Die Annahme eines mittelalterlichen Silberbergwerks bei Dehme indes basiert auf einer unreferenzierten Aussage, deren Entstehung und Relevanz ebenso viel zu vage sind, als dass man einen ehemaligen Dehmer Silberbergbau als Faktum statt als Möglichkeit darstellen könnte.

Was in der „jüngeren" Vergangenheit (zumindest seit 1783) über einen mittelalterlichen Dehmer Silberbergbau verschriftlicht wurde, ist zumeist, wie oben dargelegt, in weiten Teilen einer Überprüfung und kritischen Betrachtung wert.

Hinweise vs. irrtümliche Spuren

Dass es gleichwohl Schurfe auf Silber bei Dehme gegeben haben könnte, dafür sprechen unter anderem einige Schurf- oder (Versuchs-) Abbauspuren im Wiehengebirge oberhalb des Ortes. Herkunft und Alter dieser Spuren sind ungeklärt. Mit diesen Spuren sind, hier nur beispielhaft, natürliche Klüfte gemeint, die zum Teil im Bereich der Tagesöffnung künstlich erweitert worden zu sein scheinen. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob diese Klüfte in ihrer ursprünglichen Form irgendwann einmal als Hinweise auf Silberbergbau falsch gedeutet worden sind und dann unkundig bearbeitet wurden. In diesem Fall hätte man es partiell mit einer „self-fulfilling prophecy" zu tun und fühlte sich fast ein wenig an Schopenhauers Konzept der Welt als Vorstellung erinnert: Die Fehlannahme eines Silberbergbaus erst hätte die Spuren erschaffen, die nachfolgend für Spuren eines Silberbergbaus gehalten werden könnten, nur hätte man dann ursprünglich ebendiese natürlichen Kluftscharen fehlinterpretiert. Fehlinterpretiert auch deshalb, weil Realfunde oder literarische Hinweise auf Galenit in diesem Horizont im Osten des Wiehens bislang nicht verzeichnet werden konnten und deshalb eine wichtige Motivation für das Schürfen gefehlt hätte. Aus Galenit, auch Bleiglanz genannt, kann man, je nach chemischer Beschaffenheit des Erzes, neben Blei und Kupfer auch Silber gewinnen.

 

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