ehme liegt am Südhang des Wiehengebirges zwischen Bad Oeynhausen und Porta
Westfalica. Der Ursprung der Überlieferung, wonach sich bei „Dehemuhl” ein
mittelalterlicher Silberbergbau befunden haben soll, lässt sich bislang bis ins Jahr 1783
zurückverfolgen [I]. Spätere darauf Bezug nehmende Arbeiten variieren teilweise und
widersprechen sich zumeist nicht im Wesentlichen: Demnach habe eine bei „Dehemuhl" entdeckte
Silbergrube in königlichen Urkunden aus dem Jahre 1189 Erwähnung gefunden [VI]. Des Weiteren
Staufer Heinrich VI. (* 1165 - † 1197),
anno 1189 noch König, ab
1191 Kaiser.
(Codex Manesse, Zürich, ca. 1300 - 1340)
seien in diesen Urkunden auch Eigentumsansprüche seitens des Königs gestellt worden:
Die Erträge der Dehmer Silbergrube dürften zu zwei Dritteln beim Mindener Bischof verbleiben,
das dritte Drittel hingegen sei Reichsgut und bliebe königliches Eigentum.
Folgte man
dieser Darstellung, so wäre diese Dehmer Silbergrube der bislang älteste schriftlich
überlieferte Bergbau in der Region, allerdings ist an ebenjener Geschichtsschreibung einiges
fragwürdig: Der Ortsname „Dehemuhl” war nie gebräuchlich [II] , Dehme
hieß damals vielmehr „Dehem". Außerdem wurden in den königlichen Urkunden aus
dem Jahre 1189, zwei an der Zahl, keinerlei genaueren geographischen Indizien oder Ortsbezeichnungen
hinterlegt, einzelne Abbaue wurden schon gar nicht erwähnt. Schlussendlich deckt sich die obige
Darstellung eines Dehmer Silberbergbaus in einem entscheidenden Detail nicht mit dem Inhalt einer
spätmittelalterlichen Handschrift [IV, hier: VII] aus dem Zeitraum um 1450 - 1460, in welcher
Bezug auf einen Silberbergbau genommen wurde. Gleichwohl dürften die später verzerrt zitierten
Inhalte dieser Handschrift Grundlage für alle weiteren Arbeiten gewesen sein.
Zurück ins Jahr 1189
Im April des Jahres 1189 trennten sich die Wege
Kaiser Barbarossas und seines Sohnes König Heinrich VI. Der Kaiser begab sich auf einen
Kreuzzug und verließ im Mai Regensburg. Im April 1189 wurden von Heinrich VI. zwei den
Silberbergbau im Fürstbistum Minden betreffende Urkunden ausgestellt. (Das Fürstbistum Minden
wurde um 1180 aus dem Bistum Minden gebildet.) Die Originalurkunden sind verschollen. Hier im
Wortlaut wiedergegebene Inhalte beruhen auf der digitalen Vorabedition
„Urkunden Heinrichs
VI. für deutsche und italienische Empfänger" der
Monumenta Germaniae Historica
nach dem Stand vom 15.01.2016, wo auch Angaben zur Herkunft der Abschriften hinterlegt sind
[III]. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass in manchen früheren Schriften, wie etwa in
Erhards „Regesta Historiae Westfaliae" (1851), die Urkunden noch auf das Jahr 1188 statt 1189
datiert wurden [X].
Die erste Urkunde König Heinrichs VI.
In der ersten Urkunde richtet
sich Heinrich VI. an die Bischöfe von Minden, Paderborn und Osnabrück und erhebt Anspruch
auf eine Silbergrube. Diese wäre im Fürstbistum Minden aufgefunden worden, sie gehöre zu
den königlichen Regalien und sei Reichsgut. Den weiteren Anordnungen des Überbringers der
Urkunde sei Folge zu leisten. Es findet sich keine den Abbauort benennende
Bezeichnung:
Henricus dei gratia Romanorum rex et semper augustus fidelibus suis
episcopis
Mindensi, Padeburnensi, Osnaburgensi, comitibus quoque et nobilibus et
universis
hominibus in eisdem episcopatibus constitutis gratiam suam et omne bonum.
Cum
omnis argenti fodina ad iura pertineat imperii et inter regalia nostra sit
computata,
nulli venit in dubium, quin ea, que nuper in episcopatu Mindensi dicitur inventa,
ad
nostram totaliter spectet distributionem. Unde in ea nulli hominum quicquam iuris
recognoscimus, nisi hoc a nostre liberalitatis munificentia valeat specialiter
impetrare.
Mandamus igitur omnibus vobis et singulis sub obtentu gratie nostre precipientes,
ut
nullus vestrum se de predicta argenti fodina intromittat nec aliquid iuris sine
nostra
licentia sibi in ea usurpet. Quod si quis temerario ausu forte
attemptaverit,
indignationem nostram se noverit incursurum. Presentium autem latorem fidelem
nuncium nostrum ad partes illas transmisimus, ut de eadem argenti fodina ordinet
et
disponat, prout nobis viderit expedire. Mandamus itaque dilectioni vestre
attente
rogantes, ut ei consilio et auxilio fideliter assistatis, grates affectuosas a
serenitate
nostra recepturi.
Datum apud Nannensteine XII kal. aprilis.
Die zweite Urkunde König Heinrichs VI.
In der zweiten Urkunde wurden Aufteilung der
Erträge und Strafrahmen bei Zuwiderhandlungen festgelegt. Auch dort sind weder Fund- noch
Abbauort hinterlegt:
In nomine sancte et individue trinitatis. Henricus sextus divina
favente clementia
Romanorum rex augustus. Innate nobis pietatis clementia nostram regalem
inducit et
exhortatur celsitudinem ecclesie promotioni et utilitati intendere et tam eas
quam
earum praelatos honorare partemque iuris imperii in eos transfundere. Cum
igitur
argenti fodina, quae est in episcopatu Mindensi constituta, ad iura pertineat imperii
et
inter regalia nostra sit computata, notum fieri volumus universis imperii
fidelibus
presentibus et futuris, quod nos fideli nostro episcopo Mindensi et ecclesie sue
necnon
et omnibus successoribus suis in perpetuum concessimus et regali
auctoritate
confirmamus duas partes eiusdem argenti fodine cum omni fructu et iure
exinde
rationabiliter proveniente, tertiam vero partem totius argenti fodine et totius
fructus
sive iuris exinde provenientis, sive ex decima, que in aliis locis recipi solet, sive
ex
iurisdictione vel iudicio vel alio quocunque modo proveniat, nobis totaliter et integre
salvam esse volumus et quietam conservari. Ut autem nostre sublimitatis concessio
et
confirmatio rata et inconvulsa perpetuo permaneat, presentem inde cartam
conscribi
iussimus et maiestatis nostre sigillo communiri statuentes et auctoritate regia
firmiter
precipientes, ut nullus archiepiscopus, episcopus, nullus dux, nullus marchio,
nullus
comes, nullus nobilis, nulla denique persona humilis vel alta, secularis vel
ecclesiastica
huius nostre concessionis et confirmationis paginam audeat violare. Si quis
autem hoc
temerario ausu attemptaverit, in ultionem temeritatis sue centum libras auri
puri
componat, medietatem camere nostre, reliquam vero predicto episcopo et
ecclesie.
Testes huius rei sunt: Henricus de Narnesen, Arnoldus de Horneberc, Humfredus
de
Valkenstaine, Henricus de Lut(ra) camerarius, Waltherus comes de Fano,
Godeboldus comes
Senogalliensis et alii quam plures.
Datum apud Nannensteine anno domini MoCoLoXXXVIIIIo,
indictione VIIIva, XII kal. aprilis.Ausstellungsort beider Urkunden war
„Nannensteine”. (Burg Nanstein, Westpfalz)
In früher Form wurde hier von
Heinrich VI. als quasi-fiskalpolitisches Konstrukt das Prinzip des Bergregals angewandt.
„Kein Erzbischof, kein Bischof, kein Herzog, kein Markgraf, kein Graf, kein Adliger und
keine Person, gleich ob niedrig- oder hochrangig, weltlich oder kirchlich” [III, Orig.
lat.] hatte demnach das Recht, Bodenschätze zu gewinnen. Wurden vorher schon anderenorts einige
Bergwerke seitens Kaiser Barbarossa belehnt, so sind mit der Rechtsfigur des Bergregals die
Eigentums- u. Förderrechte totaliter dem Reich zugesprochen worden.
Exkurs: Einige
Spekulationen
Da das Fürstbistum Minden entgegen anderer, an
Bodenschätzen weitaus reicherer benachbarter Gebiete, kaum oder gar keinen vorher bekannten
Bergbau aufzuweisen hatte, wirft die Wahl des Fürstbistums Minden als frühen Adressaten
einige Fragen auf, zumal nur sehr wenige Urkunden so weit in den Norden des damaligen Reiches
adressiert wurden. Abweichend vom damaligen Urkundenwesen ist auch der Ausstellungsort: Die meisten
Urkunden wurden vom durchs Reich reisenden Regenten beim Empfänger ausgestellt. Sollte hier vor
dem Hintergrund erodierender Macht im Norden mit der Rechtevergabe ein machtpolitischer Feldversuch
lanciert oder ohne weiteres Zutun ein handelbarer Wert geschaffen werden? Hierfür fehlen die
Hinweise - ein diesem Gedanken zuwiderlaufender Aspekt mit mehreren
Interpretationsmöglichkeiten ist auch die Mehrfach-Adressierung der ersten Urkunde an die
Bistümer Osnabrück, Paderborn und Minden. Wollte man hieraus z. B. den Ort der Silbermine,
die im Fürstbistum Minden gefunden worden sein sollte, eingrenzen (dazu unten mehr),
schlösse das weite Teile des früheren Fürstbistums Minden als Fundort aus, jedoch
fehlen auch hierfür Belege, ebenso wie für unzählige weitere Spekulationen, welche
man ob der damaligen politischen Verhältnisse anstellen könnte.
Um 1450: Tribbes
vage Mitteilung
Erst einige hundert Jahre später, um 1450 - 1460, brachte
der Mindener Chronist und Domherr Heinrich von Sloen, genannt Tribbe, den urkundlichen Silberabbau
mit Dehme - damals, wie oben bereits erwähnt, „Dehem” geheißen - in
Verbindung [IV, hier: VII]. Allerdings nur als Aussage auf Basis unreferenzierter Quellen. Fehlender
Beweiskraft wegen ist dieses somit vorerst als hypothetisch anzusehen. Im handschriftlichen
„Chronicon episcoporum Mindensium iunior” schrieb Tribbe, der Silberbergbau soll sich,
„heißt es”, bei Dehme
oder Krückeberg befunden haben. Worauf Tribbe
seine Aussagen stützte, ist leider nicht bekannt. Da Tribbe sein Werk auch aus noch
älteren Vorarbeiten weiterer Autoren kompilierte, wird die Erwähnung Dehmes ihren Ursprung
in einer hier unbekannten Schrift eines anderen, hier unbekannten Autors haben oder gar auf
mündlichen Überlieferungen beruhen. Tribbes „Krukeberge” soll dem heutigen
Krückeberg bei Hessisch Oldendorf gleichzusetzen sein. Zum vermuteten Dehmer Silber heißt
es bei Tribbe wörtlich:
„...argentifodinam, quae iuxta villam Dehem vel
Krukeberge esse dicitur...”(„...eine Silbermine, die neben dem
Dorf Dehem oder Krukeberge liegen soll...”)In dieser Passage beruft sich
Tribbe, wie man der Formulierung entnehmen kann, auf Tradiertem aus zumindest zweiter Hand und nicht
etwa auf Fakten kraft eigener Untersuchungen. Die Aussage hat einen eher zitierenden, hypothetischen
Charakter. Eingeklammert im Zitat mit hypothetischem Charakter gibt es dann noch, als Hypothese
zweiten Grades, zwei Orte zur Auswahl. In manchen späteren Arbeiten wurde geschrieben, die
Gruben hätten sich bei Dehme
und Krückeberg befunden. Die Ortsangaben sind jedoch
alternativ, nicht kumulativ. Tribbe schrieb „oder”, nicht „und”.
Des
Weiteren gibt es eine auffällige Ähnlichkeit des im montanhistorischen Schrifttum manchmal
verwendeten falschen Ortsnamens „Dehemuhl” mit der Tribbeschen Sequenz „Dehem
vel”. Dieses liegt darin begründet, dass aus dem handschriftlichen „...Dehem
vel...” („...Dehme oder...”) als Resultat eines Rezeptions- oder
Übertragungsfehlers in späteren Arbeiten ebenjener falsche Ortsname „Dehemuhl”
geworden ist, dem man in der Literatur zum Thema Dehmer Silberbergbau mitunter begegnet. Dies zeigt
auch die folgende Passage bei Lövinson [VIII]. Hier wurde das Tribbesche Original verzerrt
zitiert und aus „Dehem vel” wurde „Dehemuhl”:
„
...So bemerkt
z B W. 23 über die unter B. Dethmar aufgefundenen Silbergruben, es ließe sich nicht
angeben, wo sie gelegen hätten, während L. 180 von dieser argentifodina sagt:
[...]
iuxta villam Dehemuhl Kruckeberge esse dicitur...Mit „W.” ist
Busso Watensted, mit „L.” ist Hermann von Lerbeck gemeint. Die Zahlen sind
Seitenangaben. Tribbes Arbeiten wurden früher dem von Lerbeck zugeschrieben, mithin wurde hier
Tribbe und nicht von Lerbeck seitens Lövinson falsch zitiert. Dieser doppelte Fehler machte es
schwierig, ihn als solchen zu entdecken, da ein verzerrtes Zitat zusätzlich nicht dem wahren Urheber
zugeschrieben worden ist. Anhand der Arbeit Lövinsons kann man exemplarisch sehen, wie das
Tribbesche Zitat sinnentstellend verzerrt wiedergegeben wurde, und nachvollziehen, wie der Name
„Dehemuhl” in die Welt gekommen ist. Nachvollziehbar wird auch, wieso in manchen
Arbeiten von „Dehme
und Krückeberge” berichtet wird. In dem verzerrt
wiedergegebenen Zitat kann die Erwähnung der Orte als Aufzählung interpretiert werden - in
Tribbes ursprünglicher Aussage jedoch wurden zwei Orte benannt, von denen wiederum nur einer als
Möglichkeit in Betracht kam.
Bestätigt wird auch von Löffler [VII], dass beim
Tribbeschen Zitat im Laufe der Zeit aus „Dehem vel” „Dehemuhl” wurde. So
erschließt sich ebenfalls, warum, in Abhängigkeit des Alters der Abschriften oder Quellen, auf die
sich die späteren Arbeiten beriefen, mal vom richtigen „Dehem”, mal vom falschen
„Dehemuhl” die Rede war. Mal richtig als Alternative, mal verzerrt als Aufzählung.
Des Weiteren wird nachvollziehbar, warum die unzutreffende Ortsbezeichnung „Dehemuhl”
fast ausschließlich im Umfeld bergbauhistorischer Literatur zu finden ist.
Bezüglich der
Frage eines strittigen Silberbergbaus bei Dehme bedeutet das: Aus der stark einschränkenden
Konjunktion „oder“ ist beim verzerrten Zitieren von Tribbes' Aussage nicht nur ein unpassender
Suffix an „Dehem“ angehängt worden, auch die schon ohne (oder mit weniger) Transkriptionsfehler(n)
in ihrer ursprünglichen Form sehr vage Tribbesche Schrift sollte, da dort ein „oder“ steht, nochmals
viel vorsichtiger bewertet werden.
Um 1540 - 1580: Was Heinrich Piel schrieb
Der zweite frühe Chronist, auf den man sich berufen könnte, wäre Heinrich Piel. Piel
ist Stadtkämmerer und Ratsmitglied in Minden gewesen. Piels „Chronicon domesticum et
gentile” [IX] ist ein Gemisch aus Neuhochdeutsch und Mittelniederdeutsch. Es ist ebenso nicht
mehr als Original erhalten, jedoch gibt es, wie von den Werken Tribbes, Abschriften. Erstmals
gedruckt und veröffentlicht wurden Piels Schriften erst 1981. Zum vermuteten Dehmer
Silberbergbau schrieb Piel, gleich Tribbe, ohne Quellenangaben:
„Dieser bischopf hat
uber seine regalia den Selberberg zu Kruckeborg oder bei dem dorpfe Dehem zu Wanstede von keiser
Henrico 6. entfangen mit der bescheidenheit. daß der dritte teil dem reiche folgen solte
mit allem vurdeel. Aber man weiß nun von denen nicht mehre.”Während
Tribbe sich noch der indirekten Rede bediente, schrieb Piel mit einer gewissen Bestimmtheit, aber
ebenfalls, ohne genau zu wissen, wo sich die Grube denn befunden haben soll. Da davon auszugehen
ist, dass Piel die Schriften Tribbes kannte, ist das Tribbesche Original wahrscheinlich korrekter,
was die Aussage angeht und demnach vorzuziehen. Piel scheint hier ungenau zitiert zu haben. Dass
Piels Aussagen aus heutiger Sicht fehlerbehaftet oder zumindest ungenau formuliert wurden, zeigt
sich auch daran, dass er
Kaiser Heinrich VI. als Regenten erwähnte. Einzig
„König” statt „Kaiser” wäre an dieser Stelle richtig gewesen, da die
Geschehnisse des Jahres 1189 beschrieben wurden und zu jenem Zeitpunkt Heinrich VI. noch König war.
Was sich mit Tribbes Zitat deckt, sind die Ortsbezeichnungen, hier noch korrekt alternativ
dargestellt: Von „und” ist hier noch nicht die Rede. Der „Selberberg” oder
„Silberberg” wäre, falls es eine Ortsbezeichnung sein sollte, an dieser Stelle
unbekannt. Vielleicht hat Piel mit dem „Selberberg” auch nur eine vermutete geologische
Eigenschaft verbunden, es könnte auch einfach nur Silberbergbau oder Silberabbaugebiet
bedeuten. Unterm Strich ist die Schrift Piels vorerst ebenfalls lediglich als Mutmaßung zu
qualifizieren, da auch hier kein Abbauort hinreichend sicher bestimmt werden konnte.
Eventuell könnte man noch auf den Gedanken kommen, dass aus dem „Selberberg”,
falls er nicht Silberbergbau oder Silberabbaugebiet bedeutet, im Laufe der Jahrhunderte vielleicht
der heute gebräuchliche Flurname „Silberblick” geworden sein könnte, oder dass
dieser Flurname irgendwelche Hinweise liefern könnte. Den Flurnamen „Silberblick” gibt
und gab es für mehrere kleine Areale im Wiehengebirge. Da Flurnamen einen schnell auf die falsche
Fährte führen können, sollte man noch die verschiedenen möglichen anderen
Bedeutungen des Flurnamens berücksichtigen: Wenn man z. B. vom Portaner
„Silberblick” aus nach Süden schaut, wird man die Weser im Gegenlicht silbern
schimmern sehen. Als weiteren Flurnamen gibt es im Wiehengebirge, südlich der „Kahlen
Wart”, noch die Bezeichnung „Goldgrube”. Auch dieser Flurname ist eher
metaphorisch oder ironisch gemeint zu verstehen. Ihn naheliegend und damit wörtlich zu
interpretieren wäre unzutreffend: Weder dort noch im restlichen Wiehengebirge wurde jemals belegbar
Gold gefördert. Versuche, Flurnamen zu interpretieren, können also schnell in die Irre
führen.
Einstweiliges Ergebnis
Sollte es diesen Silberbergbau, auf den sich Heinrich
VI. in seinen Urkunden beruft, gegeben haben, sprächen für Dehme wenig Gründe, nicht
zuletzt fehlender Realfunde wegen und weil später keine weiteren Hinweise bekanntgeworden sind.
Sollte es die Grube gegeben und sich anderswo im Wiehengebirgsraum befunden haben, könnte es
sich bei dem Abbau ebenso gut um eine Lübbecker oder Nettelstedter Grube gehandelt haben, da
dort immerhin später Silbervorkommen gefunden wurden. Die dortigen Abbaue erstreckten sich, mit
Unterbrechungen, über zum Teil mehrere Generationen hinweg - jedoch ebenfalls ohne nachhaltigen
Erfolg. Aber sie existier(t)en mithin, und es gibt von manchen dieser Bergwerke
Überlieferungen, die als verlässlich anzusehen sind. Ferner ergäbe die
Mehrfach-Adressierung der ersten Urkunde König Heinrichs VI. an die Bischöfe von Minden, Osnabrück
und Paderborn einen zwar spekulativen, aber nachvollziehbaren Sinn: Die fließenden und daher nicht
eindeutig begrenzten Einflusssphären der drei Bistümer gingen im Jahr 1189 nahe den heute bekannten
Lübbecker Gruben ineinander über.
Die Annahme eines mittelalterlichen Silberbergwerks bei
Dehme indes basiert auf einer unreferenzierten Aussage, deren Entstehung und Relevanz ebenso viel zu
vage sind, als dass man einen ehemaligen Dehmer Silberbergbau als Faktum statt als eher
unwahrscheinliche Möglichkeit darstellen könnte.
Was in der „jüngeren”
Vergangenheit (zumindest seit 1783) über einen mittelalterlichen Dehmer Silberbergbau
verschriftlicht wurde, ist zumeist, wie oben dargelegt, in weiten Teilen einer Überprüfung
und kritischen Betrachtung wert.
Hinweise vs. irrtümliche Spuren
Dass es gleichwohl Schurfe
auf Silber bei Dehme gegeben haben könnte, dafür sprechen unter anderem einige Schurf- oder
(Versuchs-) Abbauspuren im Wiehengebirge oberhalb des Ortes. Herkunft und Alter dieser Spuren sind
ungeklärt. Mit diesen Spuren sind, hier nur beispielhaft, natürliche Klüfte gemeint, die zum Teil im
Bereich der Tagesöffnung künstlich erweitert worden zu sein scheinen. Hier stellt sich allerdings
die Frage, ob diese Klüfte in ihrer ursprünglichen Form irgendwann einmal als Hinweise auf
Silberbergbau falsch gedeutet worden sind und dann unkundig bearbeitet wurden. In diesem Fall hätte
man es partiell mit einer „self-fulfilling prophecy” zu tun und fühlte sich fast ein
wenig an Schopenhauers Konzept der „Welt als Vorstellung” erinnert: Die Fehlannahme
eines Silberbergbaus erst hätte die Spuren erschaffen, die nachfolgend für Spuren eines
Silberbergbaus gehalten werden könnten, nur hätte man dann ursprünglich ebendiese natürlichen
Kluftscharen fehlinterpretiert. Fehlinterpretiert auch deshalb, weil Realfunde oder literarische
Hinweise auf Galenit in diesem Horizont im Osten des Wiehens bislang nicht verzeichnet werden
konnten und deshalb eine wichtige Motivation für das Schürfen gefehlt hätte. Aus Galenit, auch
Bleiglanz genannt, kann man, je nach chemischer Beschaffenheit des Erzes, neben Blei und Kupfer auch
Silber gewinnen.