ehme liegt am Südhang des Wiehengebirges zwischen Bad Oeynhausen und Porta
Westfalica. Der Ursprung der
Überlieferung,
wonach sich bei „Dehemuhl" ein mittelalterlicher Silberbergbau befunden haben soll, lässt sich
bislang bis ins Jahr 1783 zurückverfolgen [I].
Spätere Arbeiten variieren teilweise und widersprechen sich zumeist nicht im Wesentlichen:
Demnach habe eine bei „Dehemuhl" entdeckte Silbergrube
Staufer Heinrich VI. (1165 - 1197),
anno 1189 noch König, ab 1191 Kaiser
Codex
Manesse, Zürich, ca. 1300 - 1340
in königlichen Urkunden aus dem Jahre 1189 Erwähnung gefunden [VI]. In diesen Urkunden seien
auch Eigentumsansprüche seitens
des Königs gestellt worden: Die Erträge der Dehmer Silbergrube sollten zu zwei Dritteln beim
Mindener Bischof verbleiben, das dritte Drittel hingegen bliebe königliches
Eigentum.
Folgte man dieser Darstellung, so wäre die Dehmer Silbergrube der älteste bekannte Bergbau in der
Region, allerdings ist an dieser Überlieferung einiges fragwürdig:
Der Ortsname „Dehemuhl" war nie gebräuchlich [II] , Dehme hieß damals vielmehr
„Dehem". Außerdem wurden in den königlichen Urkunden aus dem Jahre 1189, zwei an der Zahl,
keinerlei genaueren
geographischen Indizien oder Ortsbezeichnungen hinterlegt,
einzelne Abbaue wurden schon gar nicht erwähnt. Schlussendlich deckt sich die obige Darstellung eines
Dehmer Silberbergbaus in einem entscheidenden Detail nicht mit einer spätmittelalterlichen Handschrift
[IV, hier: VII] aus dem Zeitraum
um 1450 - 1460,
in welcher Bezug auf einen Silberbergbau genommen wurde. Gleichwohl dürften die später falsch zitierten
Inhalte dieser Handschrift Grundlage für alle weiteren Arbeiten gewesen sein.
Zurück ins Jahr 1189
Im April des Jahres 1189 trennten sich die Wege Kaiser Barbarossas und seines Sohnes König Heinrich VI.
Der Kaiser begab sich auf einen Kreuzzug und verließ im Mai Regensburg.
Im April 1189 wurden von Heinrich VI. zwei den Silberbergbau im Fürstbistum Minden betreffende Urkunden
ausgestellt. (Das Fürstbistum Minden wurde um 1180 aus dem Bistum Minden gebildet.) Die Originalurkunden
sind verschollen.
Hier im Wortlaut wiedergegebene Inhalte beruhen auf der digitalen Vorabedition
„Urkunden Heinrichs
VI. für deutsche und italienische Empfänger" der
Monumenta
Germaniae Historica nach dem Stand vom 15.01.2016, wo auch Angaben zur Herkunft der Abschriften
hinterlegt sind [III]. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass in manchen früheren Schriften,
wie etwa in Erhards „Regesta Historiae Westfaliae" (1851), die Urkunden noch auf das Jahr 1188 statt
1189 datiert wurden [X].
Die Urkunden König Heinrichs VI.
DIE ERSTE URKUNDE
In der ersten Urkunde richtet sich Heinrich VI. an die Bischöfe von Minden, Paderborn und
Osnabrück und erhebt Anspruch auf eine Silbergrube. Diese wäre im Fürstbistum Minden aufgefunden
worden, sie gehöre zu den königlichen Regalien und sei Reichsgut. Den weiteren Anordnungen des
Überbringers der Urkunde sei Folge zu leisten. Es findet sich keine den Abbauort
benennende Bezeichnung:
Henricus dei gratia Romanorum rex et semper augustus fidelibus suis episcopis
Mindensi, Padeburnensi, Osnaburgensi, comitibus quoque et nobilibus et universis
hominibus in eisdem episcopatibus constitutis gratiam suam et omne bonum. Cum
omnis argenti fodina ad iura pertineat imperii et inter regalia nostra sit computata,
nulli venit in dubium, quin ea, que nuper in episcopatu Mindensi dicitur inventa, ad
nostram totaliter spectet distributionem. Unde in ea nulli hominum quicquam iuris
recognoscimus, nisi hoc a nostre liberalitatis munificentia valeat specialiter impetrare.
Mandamus igitur omnibus vobis et singulis sub obtentu gratie nostre precipientes, ut
nullus vestrum se de predicta argenti fodina intromittat nec aliquid iuris sine nostra
licentia sibi in ea usurpet. Quod si quis temerario ausu forte attemptaverit,
indignationem nostram se noverit incursurum. Presentium autem latorem fidelem
nuncium nostrum ad partes illas transmisimus, ut de eadem argenti fodina ordinet et
disponat, prout nobis viderit expedire. Mandamus itaque dilectioni vestre attente
rogantes, ut ei consilio et auxilio fideliter assistatis, grates affectuosas a serenitate
nostra
recepturi.
Datum apud Nannensteine XII kal. aprilis.
DIE ZWEITE URKUNDE
In der zweiten Urkunde wurden Aufteilung der Erträge und Strafrahmen bei Zuwiderhandlungen festgelegt.
Auch dort
sind weder Fund- noch Abbauort hinterlegt:
In nomine sancte et individue trinitatis. Henricus sextus divina favente clementia
Romanorum rex augustus. Innate nobis pietatis clementia nostram regalem inducit et
exhortatur celsitudinem ecclesie promotioni et utilitati intendere et tam eas quam
earum praelatos honorare partemque iuris imperii in eos transfundere. Cum igitur
argenti fodina, quae est in episcopatu Mindensi constituta, ad iura pertineat imperii et
inter regalia nostra sit computata, notum fieri volumus universis imperii fidelibus
presentibus et futuris, quod nos fideli nostro episcopo Mindensi et ecclesie sue necnon
et omnibus successoribus suis in perpetuum concessimus et regali auctoritate
confirmamus duas partes eiusdem argenti fodine cum omni fructu et iure exinde
rationabiliter proveniente, tertiam vero partem totius argenti fodine et totius fructus
sive iuris exinde provenientis, sive ex decima, que in aliis locis recipi solet, sive ex
iurisdictione vel iudicio vel alio quocunque modo proveniat, nobis totaliter et integre
salvam esse volumus et quietam conservari. Ut autem nostre sublimitatis concessio et
confirmatio rata et inconvulsa perpetuo permaneat, presentem inde cartam conscribi
iussimus et maiestatis nostre sigillo communiri statuentes et auctoritate regia firmiter
precipientes, ut nullus archiepiscopus, episcopus, nullus dux, nullus marchio, nullus
comes, nullus nobilis, nulla denique persona humilis vel alta, secularis vel ecclesiastica
huius nostre concessionis et confirmationis paginam audeat violare. Si quis autem hoc
temerario ausu attemptaverit, in ultionem temeritatis sue centum libras auri puri
componat, medietatem camere nostre, reliquam vero predicto episcopo et ecclesie.
Testes huius rei sunt: Henricus de Narnesen, Arnoldus de Horneberc, Humfredus de
Valkenstaine, Henricus de Lut(ra) camerarius, Waltherus comes de Fano,
Godeboldus comes Senogalliensis et alii quam plures.
Datum apud Nannensteine anno domini MoCoLoXXXVIIIIo, indictione VIIIva, XII kal.
aprilis.
Ausstellungsort beider Urkunden war „Nannensteine". (Burg Nanstein, Westpfalz)
In früher Form wurde hier von Heinrich VI. als quasi-fiskalpolitisches Konstrukt das Prinzip des
Bergregals angewandt.
„Kein Erzbischof, kein Bischof, kein Herzog, kein Markgraf,
kein Graf, kein Adliger und keine Person, gleich ob niedrig- oder hochrangig, weltlich oder kirchlich"
[III, Orig. lat.] hatte demnach das Recht, Bodenschätze zu gewinnen.
Wurden vorher schon anderenorts einige Bergwerke seitens Kaiser Barbarossa belehnt, so sind mit der
Rechtsfigur des Bergregals die Eigentums- u.
Förderrechte totaliter dem Reich zugesprochen worden.
Exkurs: Einige Spekulationen
Da das Fürstbistum Minden entgegen anderer, an Bodenschätzen weitaus reicherer benachbarter
Gebiete, kaum oder gar keinen vorher bekannten Bergbau aufzuweisen hatte,
wirft die Wahl des Fürstbistums Minden als frühen Adressaten einige Fragen auf, zumal nur sehr
wenige Urkunden so weit in den Norden des damaligen Reiches adressiert wurden.
Abweichend vom damaligen Urkundenwesen ist auch der Ausstellungsort: Die meisten Urkunden wurden vom durchs
Reich reisenden Regenten beim Empfänger ausgestellt. Sollte hier vor dem
Hintergrund erodierender Macht im Norden mit der Rechtevergabe ein machtpolitischer Feldversuch lanciert
oder ohne weiteres Zutun ein handelbarer Wert geschaffen werden?
Hierfür fehlen die Hinweise - ein diesem Gedanken zuwiderlaufender Aspekt mit mehreren
Interpretationsmöglichkeiten ist auch die Mehrfach-Adressierung der ersten Urkunde an die
Bistümer Osnabrück, Paderborn und Minden. Wollte man hieraus z. B. den Ort der Silbermine, die im
Fürstbistum Minden gefunden worden sein sollte, eingrenzen (dazu unten mehr), schlösse das weite
Teile des
früheren Fürstbistums Minden als Fundort aus, jedoch fehlen auch hierfür Belege, ebenso wie
für unzählige weitere Spekulationen, welche man ob der damaligen
politischen Verhältnisse anstellen könnte.
Um 1450: Tribbes vage Mitteilung
Erst einige hundert Jahre später, um 1450 - 1460, brachte der Mindener Chronist und Domherr Heinrich
von Sloen, genannt Tribbe, den urkundlichen Silberabbau mit Dehme - damals, wie oben bereits erwähnt,
„Dehem" geheißen - in Verbindung [IV, hier: VII].
Allerdings nur als Aussage auf Basis unreferenzierter Quellen. Fehlender Beweiskraft wegen ist dieses somit
vorerst als hypothetisch anzusehen. Im handschriftlichen „Chronicon episcoporum Mindensium iunior"
schrieb Tribbe, der Silberbergbau soll
sich, „heißt es", bei Dehme
oder Krückeberg befunden haben.
Worauf Tribbe seine Aussagen stützte, ist leider nicht bekannt. Da Tribbe sein Werk auch aus noch
älteren Vorarbeiten weiterer Autoren kompilierte, wird die
Erwähnung Dehmes ihren Ursprung in einer hier unbekannten Schrift eines anderen, hier unbekannten
Autors haben oder gar auf mündlichen
Überlieferungen beruhen. Tribbes „Krukeberge" soll dem heutigen Krückeberg bei Hessisch Oldendorf
gleichzusetzen sein.
Zum vermuteten Dehmer Silber heißt es bei Tribbe wörtlich:
„...argentifodinam, quae iuxta villam Dehem vel Krukeberge esse dicitur..."
(„...eine Silbermine, die neben dem Dorf Dehem oder Krukeberge liegen soll...")
In dieser Passage beruft sich Tribbe, wie man der Formulierung entnehmen kann, auf Tradiertem aus zumindest
zweiter Hand und nicht etwa auf Fakten kraft eigener Untersuchungen.
Die Aussage hat einen eher zitierenden, hypothetischen Charakter. Eingeklammert im Zitat mit hypothetischem
Charakter gibt es dann noch, als Hypothese zweiten Grades, zwei Orte zur Auswahl.
In manchen späteren Arbeiten wurde
geschrieben,
die Gruben hätten sich bei Dehme
und Krückeberg befunden. Die Ortsangaben
sind jedoch alternativ, nicht kumulativ. Tribbe schrieb „oder", nicht „und".
Des Weiteren
gibt es eine auffällige Ähnlichkeit des im montanhistorischen
Schrifttum manchmal verwendeten falschen Ortsnamens
"Dehemuhl" mit der Tribbeschen Sequenz „Dehem vel". Dieses liegt darin begründet,
dass aus dem handschriftlichen „...Dehem vel..." („...Dehme oder...") als Resultat eines Rezeptions-
oder Übertragungsfehlers in späteren Arbeiten ebenjener
falsche Ortsname „Dehemuhl"
geworden ist, dem man in der Literatur zum Thema Dehmer Silberbergbau mitunter begegnet. Dies zeigt auch die
folgende Passage bei Lövinson [VIII]. Hier wurde das Tribbesche Original falsch
zitiert und aus „Dehem vel" wurde „Dehemuhl":
„
...So bemerkt z B W. 23 über die
unter B. Dethmar aufgefundenen Silbergruben, es
ließe sich nicht angeben, wo sie gelegen hätten,
während L. 180 von dieser argentifodina sagt:
[...]
iuxta villam Dehemuhl Kruckeberge esse dicitur..."
Mit „W." ist Busso Watensted, mit „L." ist Hermann von Lerbeck gemeint. Die Zahlen sind
Seitenangaben. Tribbes Arbeiten wurden früher dem von Lerbeck zugeschrieben,
mithin wurde hier Tribbe und nicht von Lerbeck seitens Lövinson falsch zitiert. Dieser doppelte Fehler machte es
schwierig, ihn als solchen zu entdecken, da ein verzerrtes Zitat zusätzlich einem falschen Urheber zugeschrieben worden ist.
Anhand der Arbeit Lövinsons kann man exemplarisch sehen, wie das Tribbesche Zitat sinnentstellend
falsch wiedergegeben wurde, und nachvollziehen, wie der Name „Dehemuhl" in die Welt gekommen ist.
Nachvollziehbar wird auch, wieso in manchen Arbeiten von „Dehme
und Krückeberge" berichtet
wird.
In dem abgefälschten Zitat wird die Erwähnung der Orte eher zu eine Aufzählung statt einer
Alternative.
Bestätigt wird auch von Löffler [VII], dass beim Tribbeschen Zitat im Laufe der Zeit aus
„Dehem vel" „Dehemuhl" wurde. So erschließt sich ebenfalls, warum, in Abhängigkeit des Alters
der Abschriften oder Quellen,
auf die sich die späteren Arbeiten
beriefen, mal vom richtigen „Dehem", mal vom falschen „Dehemuhl" die Rede war. Mal richtig als
Alternative, mal falsch als Aufzählung. Des Weiteren wird nachvollziehbar, warum die falsche
Ortsbezeichnung „Dehemuhl" fast ausschließlich im Umfeld bergbauhistorischer Literatur zu finden ist.
Bezüglich der Frage eines strittigen Silberbergbaus bei Dehme bedeutet das: Aus der stark einschränkenden
Konjunktion „oder“ ist beim falschen Zitieren von Tribbes' Aussage nicht nur ein unpassender Suffix an
„Dehem“ angehängt
worden, sondern auch die schon ohne (oder mit weniger) Transkriptionsfehler(n) in ihrer ursprünglichen Form
sehr vage Tribbesche Schrift sollte, da dort ein „oder“ steht, nochmals viel vorsichtiger bewertet werden.
Um 1540 - 1580: Was Heinrich Piel schrieb
Der zweite frühe Chronist, auf den man sich berufen könnte, wäre Heinrich Piel. Piel ist
Stadtkämmerer und Ratsmitglied in Minden gewesen. Piels „Chronicon domesticum et gentile" [IX]
ist ein Gemisch aus
Neuhochdeutsch und Mittelniederdeutsch. Es ist ebenso nicht mehr als Original erhalten, jedoch gibt es, wie
von den Werken Tribbes, Abschriften. Erstmals gedruckt und veröffentlicht wurden Piels
Schriften erst 1981.
Zum vermuteten Dehmer Silberbergbau schrieb Piel, gleich Tribbe, ohne Quellenangaben:
„Dieser bischopf hat uber seine regalia den Selberberg zu Kruckeborg oder bei dem dorpfe Dehem zu
Wanstede von keiser Henrico 6. entfangen mit der bescheidenheit. daß der dritte teil
dem reiche folgen solte mit allem vurdeel. Aber man weiß nun von denen nicht mehre."
Während Tribbe sich noch der indirekten Rede bediente, schrieb Piel mit einer gewissen Bestimmtheit,
aber ebenfalls, ohne genau zu wissen, wo sich die Grube denn befunden haben soll.
Da davon auszugehen ist, dass Piel die Schriften Tribbes kannte, ist das Tribbesche Original wahrscheinlich
korrekter, was die Aussage angeht und demnach vorzuziehen. Piel scheint hier ungenau zitiert zu haben.
Dass Piels Aussagen aus heutiger Sicht fehlerbehaftet oder zumindest ungenau formuliert wurden, zeigt sich
auch daran, dass er
Kaiser Heinrich VI. als Regenten erwähnte. Einzig „König" statt
„Kaiser" wäre an dieser Stelle richtig gewesen, da die
Geschehnisse des Jahres 1189 beschrieben wurden und zu jenem Zeitpunkt Heinrich VI. noch König war.
Was sich mit Tribbes Zitat deckt, sind die Ortsbezeichnungen, hier noch korrekt alternativ dargestellt: Von
„und" ist
hier noch nicht die Rede. Der „Selberberg" oder „Silberberg" wäre, falls es eine Ortsbezeichnung
sein sollte, an dieser Stelle unbekannt. Vielleicht hat Piel mit dem „Selberberg" auch nur eine
vermutete geologische Eigenschaft
verbunden, es könnte auch einfach nur Silberbergbau oder Silberabbaugebiet bedeuten. Unterm Strich ist
die Schrift Piels vorerst ebenfalls lediglich als Mutmaßung zu qualifizieren, da auch hier kein Abbauort
hinreichend sicher bestimmt werden konnte.
Nun könnte man noch mutmaßen, dass aus dem „Selberberg", falls er nicht
Silberbergbau oder Silberabbaugebiet bedeutet, im Laufe der Jahrhunderte vielleicht der heute gebräuchliche
Flurname „Silberblick" geworden sein könnte. Den Flurnamen „Silberblick" gibt und gab es
für mehrere kleinere Areale
im Wiehengebirge.
Da Flurnamen einen schnell auf die falsche Fährte führen können, sollte man noch die
verschiedenen möglichen anderen Bedeutungen des Flurnamens berücksichtigen:
Wenn man z. B. vom Portaner „Silberblick" aus nach Süden schaut, wird man die Weser im Gegenlicht
silbern schimmern sehen. Als weiteren Flurnamen gibt es im Wiehengebirge, südlich der „Kahlen
Wart",
noch die Bezeichnung „Goldgrube". Auch dieser Flurname ist eher metaphorisch oder ironisch gemeint zu
verstehen. Ihn naheliegend und damit wörtlich zu interpretieren wäre unzutreffend: Weder dort noch im
restlichen Wiehengebirge wurde jemals belegbar Gold gefördert. Versuche, Flurnamen zu interpretieren,
können also schnell in die Irre führen.
Einstweiliges Ergebnis
Sollte es diesen Silberbergbau, auf den sich Heinrich VI. in seinen Urkunden beruft, gegeben haben,
sprächen für Dehme wenig Gründe, nicht zuletzt fehlender Realfunde wegen
und weil später keine weiteren Hinweise bekanntgeworden sind. Sollte es die Grube gegeben und sich anderswo
im Wiehengebirgsraum befunden haben,
könnte es
sich
bei dem Abbau ebenso gut um eine Lübbecker oder Nettelstedter Grube gehandelt haben, da dort immerhin
später
Silbervorkommen gefunden wurden. Die dortigen
Abbaue erstreckten sich, mit Unterbrechungen, über zum Teil mehrere Generationen hinweg - jedoch
ebenfalls ohne nachhaltigen Erfolg. Aber immerhin existier(t)en sie, und es gibt von
manchen dieser Bergwerke Überlieferungen, die als verlässlich anzusehen sind. Ferner ergäbe die
Mehrfach-Adressierung
der ersten Urkunde König Heinrichs VI. an die Bischöfe von Minden, Osnabrück und Paderborn einen zwar
spekulativen, aber nachvollziehbaren Sinn: Die fließenden und daher nicht eindeutig begrenzten
Einflusssphären der drei Bistümer
gingen im Jahr 1189 nahe den heute bekannten Lübbecker Gruben ineinander über.
Die Annahme eines mittelalterlichen Silberbergwerks bei Dehme indes basiert auf einer
unreferenzierten Aussage,
deren Entstehung und Relevanz ebenso viel zu vage sind, als dass man einen ehemaligen Dehmer Silberbergbau
als Faktum statt als Möglichkeit
darstellen könnte.
Was in der „jüngeren" Vergangenheit (zumindest seit 1783) über
einen mittelalterlichen Dehmer Silberbergbau verschriftlicht
wurde, ist zumeist, wie oben dargelegt, in weiten Teilen einer Überprüfung und kritischen
Betrachtung wert.
Hinweise vs. irrtümliche Spuren
Dass es gleichwohl Schurfe auf Silber bei Dehme gegeben haben könnte, dafür sprechen unter anderem einige
Schurf- oder (Versuchs-) Abbauspuren im Wiehengebirge oberhalb des Ortes. Herkunft und Alter
dieser Spuren sind ungeklärt.
Mit diesen Spuren sind, hier nur beispielhaft, natürliche
Klüfte gemeint, die zum Teil im Bereich der Tagesöffnung künstlich erweitert worden zu sein scheinen. Hier
stellt sich allerdings die Frage, ob diese
Klüfte in ihrer ursprünglichen Form
irgendwann einmal als Hinweise auf Silberbergbau falsch gedeutet worden sind und dann unkundig bearbeitet
wurden. In diesem Fall
hätte man es partiell mit einer „self-fulfilling prophecy" zu tun und fühlte sich fast ein wenig an
Schopenhauers Konzept der Welt als Vorstellung erinnert: Die Fehlannahme eines Silberbergbaus erst hätte die
Spuren erschaffen, die nachfolgend für Spuren eines Silberbergbaus
gehalten werden könnten, nur hätte man dann ursprünglich ebendiese natürlichen Kluftscharen
fehlinterpretiert. Fehlinterpretiert auch deshalb, weil Realfunde oder literarische Hinweise auf Galenit in
diesem Horizont im Osten des Wiehens bislang
nicht verzeichnet werden konnten und deshalb eine wichtige Motivation für das Schürfen gefehlt hätte. Aus
Galenit, auch Bleiglanz genannt,
kann man, je nach chemischer Beschaffenheit des Erzes, neben Blei und Kupfer auch Silber gewinnen.
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