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Dokumente: Zur Geschichte der Reineburg

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Diese geschichtliche Beschreibung der Reineburg erschien 1833, der Arbeit lagen neben Culemanns Veröffentlichungen auch Originalurkunden zugrunde. Vor einer Übernahme von Inhalten empfiehlt sich der Abgleich mit Originalquellen: Die im Original enthaltenen Fussnoten müssen hier erst noch ergänzt werden.



 


Freiherr Leopold von Ledebur: "Die ehemalige Burg Reineberg im Fürstenthum Minden"
a. d. J. 1833



Die ehemalige Burg Reineberg im Fürstenthum Minden. Auf dem Berge, an dessen Fuße die Stadt Lübbeke liegt, stand einst die Burg Reineberg. Sanft von dieser Seite aufsteigend erhebt sich der Berg zu einem freistehenden Kegel, der südwärts mit steilerem Abfall durch eine Thalfenkung von der ihn an Höhe überragenden Centralkette, gegen Osten und Westen aber durch kleinere Querthäler von andern Kuppen und Vorsprüngen des mittleren Gebirgszuges abgesondert ist.

Von dem Burgplatze aus blickt man über die noch jetzt mit 14 adelichen Höfen der ehemaligen Reinebergschen Burgmannschaft versehene Stadt Lübbeke und über einen reich mit Dörfern und Rittersitzen prangenden Vorgrund hinweg in die unabsehbaren Flächen des Fürstemthums Minden, der Grafschaften Hoya und Diepholz, in das Osnabrücksche Nordland und das Oldenburgische Amt Vechte hinein. Die in das Ravensbergische und Osnabrücksche sich hinziehenden grünen Bergreihen, die Stemmweder und Dammer Berge in bläulicher Ferne. Der bunte Wechsel grüner und gelber Saatenfelder, schwarzer Torfmoore und brauner Heideflächen, bieten von dem mit tausendjährigen Linden beschatteten Reineberge dem Auge einen Anblick dar, der an Mannigfaltigkeit der Farben und des Formenwechsels nicht reicher gedacht werden kann. Gegen Süden verdeckt der höhere Gebirgskamm eine freiere Aussicht; nur gegen Südosten ist ein Durchblick in die weiter zurückliegenden Höhenzüge der Grafschaft Ravensberg gestattet.

Zu Ende des vorigen Jahrhunderts soll von der ehemaligen Burg noch einiges Gemäuer über der Erde zu sehen gewesen seyn; jetzt machen ein verschütteter Brunnen, und ein die Burgfläche in einem Umfange von 200 Schritt umschließender Graben, der zum Theil mit Gesträuch verwachsen, zum Theil sehr von den in dieser Gegend ihr Unwesen treibenden Schatzgräbern durchwühlt ist, die einzigen Ueberreste aus, so wie ein dem Graben als Contrescarpe dienender Aufwurf, der dann in das natürliche Glacis der Bergböschung hin abfällt.

Die früheste Nachricht der Burg verliert sich in den Anfang des 13ten Jahrhunderts, und ist noch dazu, da sie bis jetzt der urkundlichen Bestätigung ermangelt, um verbürgt. Es sollen nämlich die Grafen von Tecklenburg, denen auch die Erbauung von Lübbeke, Rhaden, Limberg und andern Schlössern dieser Gegend zugeschrieben wird, die frühern Besitzer des Reineberges gewesen seyn, bis Bischof Conrad I. von Minden, aus dem Geschlechte der Edlen von Diepholz, 1213 ihnen dem selben abgenommen und daselbst ein festes Schloß erbaut habe. Ja, eben diese Chroniken melden, daß nach Anderer Meinung (wir sehen hieraus das Unverbürgte und Sagenhafte der ganzen Erzählung) die Burg noch älter sey. Bischof Johann von Minden (1243—1252) soll die Burg noch mit 3 Thürmen befestigt haben. Die erste sichere Erwähnung bleibt bis jetzt die des Bischofs Widekind von Minden, der am 29. Febr. 1259 hierselbst eine Urkunde ausgestellt hat.

Was die Chroniken uns ferner berichten, daß die Edlen von Diepholz sich des Schlosses mit Gewalt bemächtigt haben, das ihnen jedoch durch den Bischof Otto I. (1266— 1275) wieder abgenommen sey, der hierauf die Burg von Grund aus neu erbaut und zur Bestreitung der Kosten an Conrad von Luttern den Zehnten zu Gohfeld versetzt habe, scheint sich vollkommen zu bestätigen; denn am 26. Juli 1277 erklärt Bischof Volquin von Minden, daß sein Vorgänger Otto zur Wiederherstellung des zu seiner Zeit durch Feuersbrunst zerstörten Schlosses Reineberg gezwungen gewesen sey, das bischöfliche Tafelgut, den Zehnten zu Gohfeld dem nunmehr verstorbenen Ritter und damaligen Drosten (wahrscheinlich zu Reineberg) Conrad von Luttern für 24 Mark Bremenschen Silbers zu versetzen, und daß er jetzt den für dieselbe Summe an den Ritter Justatius von Eckersteyn übergegangenen Zehnten dem Domkapitel überlasse. Am IeztenFebr. desselben Jahres hatten die Kirchen und Städte Minden und Herford den Grafen Otto von Ravensberg und die Stadt Bielefeld mit in das Bundniß aufgenommen, welches sie früher mit Osnabrück geschlossen hatten, worin unter andern festgefetzt wurde, daß in die Burg Reineberg nie ein Edler (Dynast), überhaupt kein anderer als Burgmann aufgenommen werden solle, der nicht entweder Mindenscher, Osnabrückscher oder Herforder Ministerial sey.

Eine Urkunde von 1281 lehrt uns in der Person eines gewissen Wessel, einen Vogt vom Reineberge kennen und in einer andern bisher ungedruckten Urkunde von 1286 erklärt sich Bischof Conrad von Osnabrück nothgedrungen, wegen seines Antheils an dem Schlosse Reineberg mit Bewilligung seines Capitels, seiner Ministerialen und Burgmannen, einigen Bürgern der Stadt Osnabrück sein Haus zu Blakendorp zu verkaufen. Dieses von Culemann mit Unrecht geläugnete Verhältniß eines Theiles vom Schlosse Reineberg zum Stifte Osnabrück, wie solches auch spätere Dokumente hinreichend bestätigen, rührte wahrscheinlich von dem erwähnten Bündnisse aus dem Zahre 1277 her. Der dem Stifte Minden verbliebene Antheil ward aber ebenfalls versetzt; denn am 30. März 1289 bekennt Bischof Volquin von Minden, zur Wiedererlangung seiner Schlösser Reinberg und Nienburg (Rynberge et Novum Castrum), zwei früher zum Wichgrafens Amte gehörige Hufen im Mindener Stadtfelde wiederlöslich dem Domkapitel veräußert zu haben.' Die Fehden der Stadt Osnabrück mit dem Ritter Richard Vos, gaben Veranlassung zu einem am 12. Oct. 1295 abgeschlossenen, jenes Verhältniß abermals bestätigenden Vertrage, worin sich der Dompropst Ludwig von Minden mit den Rittern Rudolf v. Haren u. Ludolf v.Gesmele und dem Knappen Ernst v.Gesmele einerseits, und die Stadt Osnabrück anderseits, jede Parthei zur Gestellung von 16 geharnischten Reitern auf der Burg Reineberg verpflichteten, sich gegenseitig gegen den Ritter Richard Vos und dessen Helfer zu schützen, jeden Schaden und Vortheil gemeinschaftlich zu tragen, und Einer ohne den Andern keinen Vertrag mit demselben einzugehen.

Bald daraus versetzte Bischof Ludolph von Minden (1295 — 1304) das Amt Reineberg an Johann, Volkmar und Euchard von Alten, für 250 Mark Brem. Silbers. Bischof Godfried erklärte nun zwar, den 21. Juni 1305 mit Bewilligung des Domkapitels nothgedrungen sein Schloß Steygerberg für 609 Mark den Rittern Johann v. Lübbeke und Nabodo Scheel und deren Söhnen und Erben verpfändet zu haben, um damit das Schloß Reineberg wieder einzulösen; es scheint Letzteres jedoch nicht erfolgt oder wenigstens nicht von Dauer gewesen zu seyn, da wir noch 1325 die von Alten in dem Pfandbesitze des Schlosses finden.

Die beiden uns von Erdmann zuerst mitgetheilten Verträge, in deren einem Bischof Conrad, der Domdechant Gottfried und das Domkapitel zu Minden sich verpflichteten, die Osnabrücksche Kirche in den Besitz des ihr entzogenen Antheils an dem Schlosse Reineberg zu restituiren, im Weigerungsfall ihr die Stadt Lübbeke zu überlassen, und in deren anderm die Stadt Lübbeke solches bekräftigt — sind offenbar im Datum verfehlt; denn am 13. April 1306 war der hier Domdechant genannte Gottfried bereits Bischof von Minden, der hier Bischof genannte Conrad aber schon am 28. Mai 1295 verstorben. Erdmann hat dies auch selbst gefühlt, und sagt deshalb „Bischof Conrad oder vielmehr Gottfried" — ich bin jedoch geneigt den Jrrthum ganz allein in dem Datum zu suchen; Culemann geht aber offenbar zu weit, wenn er nicht allein den beiden Urkunden gar keinen Glauben schenkt, sondern auch behauptet, daß nicht die geringste Spur gefunden werde, daß das Stift Osnabrück je Ansprüche an das Schloß Reineberg und die Stadt Lübbeke gemacht habe.

In das Jahr 1306 fällt wohl nur die Wiederbesetzung des Osnabrückschen Antheils vom Reineberge durch Bischof Ludwig von Osnabrück. Besonders wichtig ist uns zur Hebung aller Zweifel Culemanns ein aus dem Mindenschen Archive hervorgegangener Brief vom 25. Febr. 1314. Darin erklären der Bischof Engelbert von Osnabrück und sein Domkapitel, daß Friede und Eintracht zwischen seiner und der Mindenschen Kirche deshalb so oft gestört worden sey, weil seine Vorgänger den Osnabrückschen Antheil an dem Schlosse so häufig an Edle, Ritter und Andere verpfändet haben, woraus dann blutige Fehden, Raub, Brand und allerhand Schaden, beiden Stiftern erwachsen seyen. Um solche Drangsale für die Zukunft abzuwehren, ward deshalb auf ewige Zeiten festgesetzt, daß der jedesmalige Bischof und das Domkapitel von Osnabrück ohne Wissen und Willen des Bischofs und Domkapitels von Minden seinen Antheil an dem Schlosse nie irgend Einem verkaufen oder verpfänden dürfe; daß der Bischof von Minden dagegen seines Stiftes Antheil in Ruhe und Frieden besitzen solle, und daselbst nach Gefallen und zu seines Stiftes Besten ungehindert, von Holz oder von Stein bauen könne.

Im Jahre 1323 wird Dethart von der Slon von Reynenberge genannt; vermuthlich war er Burgmann des Schlosses, das noch immer denen von Alten verpfändet war. Die uns schon 30 Jahre früher bekannt gewordenen Brüder Johann Ritter, und Volkmar und Euerhard (früher Euchard) von Alten, stellen nämlich 1325 einen Revers aus, worin sie erklären, gegen Erlegung des Pfandschillings, den Reineberg unweigerlich dem Stifte Minden ausliefern zu wollen. Dies muß auch bald geschehen seyn; denn schon 1329 versetzt Bischof Ludwig von Minden die Burg von Neuem an den Ritter Dieterich Vincke und dessen Sohn Albrecht für 200 Mark Osnabrückschen Silbers, und verspricht bei dieser Gelegenheit dem Domkapitel, dergleichen Veräußerungen , so wie die Einsetzung von Drosten und Burgleuten, nur mit dessen Wissen und Willen vorzunehmen.

In einer Urkunde vom 7. April 1343 nennt sich auf einmal der Knappe Rolf v. der Horst des Grafen Bernhard v. Ravensberg Burgmann auf dem Reineberge.Rolf macht in seinem Reverse diejenigen namhaft, gegen welche er dem Grafen nicht Beistand leisten könne, nennt hier die Edlen von der Lippe, von dem Berge u. m. A., nimmt aber den Bischof von Minden nicht aus; hieraus könnte ein feindliches Verhältniß des Grafen von Ravensberg gegen Letztern geschlossen und vermuthet werden, daß der Graf sich mit Gewalt in den Besitz der Burg gesetzt habe; wäre es nicht wahrscheinlicher, daß die Besetzung der Burg in Güte und zwar in Folge des 1340 zwischen dem Grafen Bernhard und Bischof Gottfried geschlossenen und des 1342 erneuten Bündnisses gegen den Ritter Dieterich Vincke, den wir früher als Pfandinhaber des Reineberges kennen gelernt haben, erfolgt sey.

Jn dem Jahre 1344 versetzte Bischof Ludwig von Minden sogar, mit Wissen und Einwilligung seines Domkapitels die Hälfte des Schlosses einem Mindenschen Domherrn, Eggericus Post, der Archidiakonus zu Osen war. Die andere Hälfte des Schlosses besaß immer noch der Bischof von Osnabrück. Wir sehen dies unter andern aus einer Urkunde vom 11. April 1360, worin Bischof Ludwig von Osnabrück bezeugt, das Schloß gehöre sowohl seiner als der Mindenschen Kirche, daß er den Bischof von Minden in seinem Antheile in keiner Weise stören wolle; sollte jedoch von ihm oder irgend einem seiner Nachfolger der Mindenschen Kirche Antheil beeinträchtigt und binnen 14 Tagen kein vollständiger Ersatz gegeben werden, so möchte die Stadt Wiedenbrück jedoch mit Ausschluß der Feste Reckenberg dem Stifte Minden anheim gefallen seyn; wir finden hier also ziemlich dieselben Verbindlichkeiten, die der Bischof Conrad von Minden früher in ähnlichem Falle gegen Osnabrück einging.

Im Jahre 1362 treten Rabodo Scheel, als Inhaber des Schlosses Reineberg, so wie Ritter Statilis von Münchhausen, sein Sohn Heineke, und Claus von Wenge, als Inhaber des Schlosses Rhaden einer Vereinigung bei, welche Bischof Johann v. Osnabrück mit dem Stifte und der Stadt Minden, so wie mit der Stadt Lübbeke abschlossen.

Im Jahre 1386 wird Ritter Dieterich von Münchhausen, auf dem Reineberge wohnend, genannt; allein dennoch sehen wir in demselben Jahre, wie Bischof Otto III. Amt und Schloß an den Knappen Alrad von d. Busche, Schweders Sohn, für 725 löthige Mark Westphälischen Silbers mit dem Vorbehalt versetzt, nach vorhergegangener jähriger Kündigung gegen Erlegung des Schillings das Pfand wieder einlösen zu können; zu welchem Ende Alrad zwölf ritterbürtige Bürgen, nach Einlegers Recht, zu stellen verpflichtet wurdet.

Nach Alrads Tode übernahm sein Freund, wie er sich nennt, Herzog Adolf Graf von Ravensberg, den Schutz seiner hinterlassenen Frau und Kinder, und für dieselben das Amt Reineberg auf deren Rechnung als Pfand und stellte über die Rücklieferung die erforderliche Bürgschaft.

Im Jahre 1412 finden wir wieder den Ritter Dieterich v. Münchhausen als Pfandinhaber des Schlosses und im Streite mit seinem Landesherrn, weil er ohne Bischof Wulbrands und des Domkapitels zu Minden Willen den Reineberg für 700 Goldgulden wieder an den Grafen Nicolaus von Tecklenburg verpfändet hatte. Der Bischof protestirte hiergegen und war sogar genöthigt, die Burg zu belagern. Graf Nicolaus rückte zum Entsatz heran, ward aber von dem Drosten zu Limberg, Alhard v. d. Busche, angegriffen und mit Hülfe der Lübbeker in die Flucht geschlagen. Für die, welche dabei in Gefangenschaft geriethen, wurden allein 2200 Gulden an Lösegeld gezahlt, und das Schloß ergab sich dem Bischof.

Zwei der Stadt Minden ertheilte Urkunden Bischof Wulbrands, so wie eine andere der Stadt Lübbeke, im Jahre 1412 ausgestellt,,sprechen es bestimmt aus, daß mit beider Städte Hülfe der Reineberg dem Grafen v. Tecklenburg abgenommen sey, und setzen fest, daß in Zukunft das Schloß ohne ihr Wissen und Willen nicht verfetzt, und alsbald wieder ausgeantwortet werden solle, wenn der Inhaber desselben sich Bedrückungen gegen eine der Städte erlauben würde.

Im Jahre 1418 erneuerte Bischof Wulbrand diesen Vertrag mit der Stadt Minden dergestalt, daß jeder Amtmann, den er mit Einwilligung der Stadt auf dem Reineberge anstellen werde, sich eidlich verpflichten solle, Minden und der Stadt Feldmarken und Güter zu bschützen und zu beschirmen. Das Domkapitel gab hierzu am 5. Juni seine Bestätigung.

Pfandinhaber des Schlosses war um diese Zeit der Coadjutor des Stiftes Graf Albert von der Hoya. Sein Vater Erich erklärte in einem dem Stifte Minden ausgestellten Reverse, daß er aus die 7000 Gulden, für welche seinem Sohne Albert die Schlösser Reineberg und Rhaden versetzt worden, verzichten wolle, wenn man denselben nach Wulbrands Tode- zum Bischof erwählen würde. Da diese Wahl in der That 1436 erfolgte, so scheint wirklich jene Schuldforderung damit erloschen zu seyn.

Während Graf Albert in dem Besitz des Schlosses war, wurde von demselben aus, dem Stifte Osnabrück öfter Schaden zugefügt; namentlich fiel derselbe, unterstützt von den Herzögen von Braunschweig 1124 verheerend in das Osnabrücksche ein, worauf der Bischof Johann sich wieder dadurch rächte, daß er mitten im Winter Rhaden und die Umgegend mit Feuer und Schwert heimsuchte, in die Nähe des Reineberges vordrang, woselbst die Brüder Albert und Johann, Grafen von Hoya, und der Drost Dieterich v. Münchhausen gerade anwesend waren, und nachdem mehrere Dörfer und Landhäuser zerstört worden, sich zurückzog.

Im Jahre 1436, kurz vor dem Tode Bischof Wulbrands von Minden, versetzte der Coadjutor Albert das ihm verpfändete Schloß für 1800 Rheinische Gulden an Heinrich Wend, Sweder v. d. Busche und die Gebrüder Johann und Wilke v. Klencke. Als Bischof versetzte Albert 1449 das Schloß für die beträchtliche Summe von 3500 Rheinischen Gulden mehreren Edelleuten, nämlich Heinrich Ledebur dem Vater für 1200 fl., dessen Sohn Heinrich für 700 ff., dem Wilhelm v. d. Wolde für 1000 fl. und Alvrecht v. d. Busche für 600 fl. Dieser Versatz geschah aus 8 Jahre, mit deren Ablauf erst die Einlösung nach vorhergegangener Kündigung erfolgen sollte. Die Pfandinhaber versprachen in ihren Reversen, das Schloß dem jedesmaligen Bischof als Landesherrn zu allem Behuf und zu jeder Zeit ein offenes Haus seyn zu lassen; wogegen dieser für den Ersatz jedes ihnen daraus erwachsenden Schadens einzustehen sich verpflichtete. Den Pfandinhabern ward ferner wegen ihres Geldes zureichende Sicherheit gegeben, während sie sich wiederum verpflichteten, des Stiftes Minden Geleite allezeit zu beobachten, die Straßen stets in Sicherheit zu halten, von dem Schlosse aus Niemand zu beschädigen, insbesondere aber dem Domkapitel und den Bürgern der Städte Minden und Lübbeke in ihren Feldmarken keinen Schaden zuzufügen, dem Stifte überhaupt in allen Vorfällen von dem Reineberge aus zu Diensten zu seyn, und bei jedem etwa entstehenden Streite die Sache erst an den Bischof und das Capitel gelangen zu lassen, dort Recht zu suchen, und es sich nur im Verweigerungsfalle selbst zu fordern und zu nehmen. Wenn das Schloß belagert werden sollte, wolle der Bischof es entsetzen helfen, und fiele solches dennoch wider Verhoffen in des Feindes Hand, möchten die Pfandinhaber alle Kräfte aufbieten, es wieder an das Stift zu bringen. Zu größrer Sicherheit stellte endlich jeder der Pfandinhaber eine Anzahl Bürgen und zwar die von Ledebur den Hermann Korff, gen. Schmising, Engelbert v. Plenenberg, Johann Nagel und Lüdeke Capellen; für Wilhelm v. d. Wolde verbürgten sich Bernd v. Varendorp, Wilhelm Top und Otto Wend; für Albert v. d. Busch endlich: Requin von Kerssenbrock, Johann Vincke, Herbert Bere und Otto v. Hoberch; indem diese sich anheischig machten bei den geringsten Beschwerden, auf die erste an sie ergangene Aufforderung binnen 14 Nächten zu Herford oder zu Minden einzureiten und ein rechtes Einlager so lange zu halten, bis alle Gebrechen gehoben seyn würden.

Die Nachrichten fließen von nun an, ein ganzes Jahrhundert hindurch, äußerst spärlich. Im J. 1471 nennt Claus v. Münchhausen seinen Sohn Berthold „vom Raynenberge," und 1525 lernen wir Johann Tribbe als Drosten zum Reineberge kennen,welches Amt im Jahre 1535 sogar ein Geistlicher, der Mindensche Domherr Heinrich Bere, bekleidet. In der Mitte des l6ten Jahrhunderts wurden manche Grenzirrungen regulirt. Am 15. Juni 1542 kam desfalls ein Vertrag zwischen dem Ravensbergischen Amte Limberg und dem Mindenschen Amte Reineberg zu Stande. 1559 wurden die zwischen Hilmar v. Quernheim und dem Drosten von Hausberge, wegen des Amtes statt findenden Streitigkeiten beigelegt; wegen der Hedemer Mark ward 1565 zwischen den Häusern Reineberg und Hollwinkel ein Grenzvergleich geschlossen; im Jahre 1583 endlich fand eine Ausgleichung mit der Stadt Lübbeke statt.

Im Jahre 1543 versetzte Bischof Franz mit Rath, Wissen und Willen des Domkapitels das Haus Reineberg nebst Zubehör für 10,795 Rheinische Gulden an die verwittwete Clara, Edle von Büren, geborne von Hatzfeld und deren Söhne Meinolf und Joachim, mit dem Vorbehalt der Einlösung auf jährliche Kündigung und mit der Verpflichtung, alle angewandten Bau- und Reparaturkosten, nebst dem Feldinventarium zu vergütigen. Es sollte Kündigung und Lösung stets in der Osterwoche geschehen, ohne Wissen des Bischofs keine Veränderung an Gebäuden vorgenommen, diese aber in gutem Stande erhalten werden. Bei der Einlösung sollte für jeden mit Roggen besäeten Morgen Landes ein halber Rheinischer Gulden, und alle Verbesserungen sollten nach Landes Gebrauch bezahlt werden. Hiernächst sollte die Einräumung des Schlosses unweigerlich erfolgen und die Mobilien auf landesherrliche Unkosten 4 Meilen Weges, wohin es auch sey, gefahren werden. Endlich wurden die üblichen Bürgen zum Einlager gestellt.

Ueber diese Verpfandung entspannen sich späterhin die langwierigsten Streitigkeiten, die selbst nicht ohne Blutvergießen beigelegt wurden, und hier etwas ausführlicher berührt werden müssen.

Die Edlen v. Büren gehörten einem Dynastengeschlechte an, welches im Paderbornschen entsprossen, aber auch im Münsterlande ansehnlich begütert war und im 17ten Jahrh. erlosch. Meinolf, dessen Bruder Joachim eine Domherrnstelle in Minden bekleidete, war, gedrängt von Hilmar v. Quernheim, in die Nothwendigkeit verfetzt worden, diesem das Haus Reineberg gegen Vergütigung des Pfandschillings zu cediren.

Die Uebergabe erfolgte auch in aller Form im Namen des Bischofs durch den Mindenschen Landdrosten Caspar v. Quernheim und den Sekretair Wilhelm von Flaten, so wie Seitens des Domkapitels durch den Domherrn Curd v. Aschwede. Kaum war jedoch Bischof Georg (1554) zur Regierung gelangt, als er sich's angelegen seyn ließ, alle verpfändeten Schlösser seines Stiftes wieder einzulösen; weshalb er denn auch 1557 dem Hilmar v. Quernheim das Pfand kündete. Dieser wünschte jedoch den Reineberg zu behalten; er ließ zu dem Ende dem Bischof 1000 Rthlr. einhändigen, die dieser auch, Anfangs zwar sich weigernd, annahm, ohne eigentlich zu wissen, von wem die Summe komme. Einige Tage später begab sich Hilmar selber zum Bischof, erzählte, von ihm sey jenes Geld, und bat, ihm die Versicherung zu ertheilen, daß Schloß und Amt ihm lebenslänglich verbleiben, wenigstens unter des Bischofs Regierung nicht wieder gelöst werden solle. Es erfolgte auch wirklich die Verlängerung des Pfandbesitzes auf mehrere Jahre, bis der Bischof endlich im Jahre 1564 am Montage in der Osterwoche durch Abgeordnete nach dem Reineberge die Loße thun, d. h. das Pfand aufkündigen ließ. Da Letztere Hilmarn nicht zu Hause fanden, so benachrichtigten sie dessen Amtmann Burchard Schomberg von dem Zweck ihrer Sendung, und begehrten, daß Hilmar binnen Monatsfrist die Copie feines Pfandbriefes nebst Berechnung des zu entrichtenden Ersatzes einreichen möchte. Da jedoch keine Antwort erfolgte, so betrachtete der Bischof Georg dies Schweigen als eine Einwilligung; er ließ sich die Abschrift der Pfandverschreibung aus dem dom kapitularischen Copiario geben und Schuldbetrag berechnen, damit es an dem Verfalltage an Gelde nicht fehlen möge; zu dem Ende schoß das Domkapitel ihm I000 Rthlr. vor. Inzwischen ließ es Hilmar von Querm heim an Gegenvorstellungen nicht fehlen; er erklärte, nicht vom Bischof, sondern von den Edlen von Büren das Pfand erhalten zu haben, von diesen müßte also die Einlösung erfolgen; übrigens habe der Bischof und das Capitel ihm das Versprechen gegeben, lebenslänglich das Pfand inne behalten zu dürfen.

Zur Beseitigung aller dieser Einwürfe schrieb der Bischof zum 4ten April 1565 einen Landtag am Bramdenbaum bei Minden aus, und berief dazu das Domkapitel und alle Stände. Es erschienen der Bischof selbst, dessen Kanzler und Räthe, das Domkapitel, die Landsen und die Abgeordneten der Städte — auch Hilmar in Person. Hier wurden ihm seine Weigerungen als leere Ausflüchte, seine Behauptungen in Betreff der ihm zugesagten lebenslänglichen Pfandschaft als Unwahrheiten bezeichnet; da er aber bei seiner Behauptung verharrte, so mußten auf einem zweiten Landtage am Bramdenbaum den 18. April der Domdechant Dieterich von Dincklage, Curd v. Aschwede und Dieterich Ledebur, auf die er sich berufen hatte, vernommen werden. Diese erklärten aber gleichfalls jene Behauptung als unwahr. Dennoch weigerte sich Hilmar, die über das Haus Reineberg im Besitz habenden Briefe auszuhändigen und den Pfandschilling anzunehmen. Er wandte sich an mehrere benachbarte Fürsten und Grafen, um deren Beistand bittend, beschwerte sich laut, daß der Bischof und das Capitel die alten Verträge nicht achte, mußte aber wegen dieses letzten Punktes am Charfteitage den 20. April in Gegenwart mehrerer Zeugen auf dem Capitelhause sein Unrecht eingestehen. Als nun der Verfalltag, nämlich der Ostermontag (d. 25. Apr.) herangekommen war, ließ Bischof Georg den Pfandschilling mittelst offenen Briefes durch Notarius und Zeugen anbieten und bekannt machen: die Summe könne gegen Auslieferung der Pfand- und Schloßverschreibung am Apr. in Osnabrück, oder wo sonst Hilmar wolle, in Empfang genommen werden; erkläre dieser sich aber und erscheine er nicht, so solle das Geld an einem sichern Orte deponirt werden. Hilmar gab hierauf in Gegenwart des Edlen Meinolf von Büren den Abgeordneten die Antwort: den Befehl des Bischofs habe er in Unterthäniqkeit angehört und den Brief mit gebührender Ehrfurcht empfangen, er wisse sich aber nicht zu entsinnen, Zeit seines Lebens irgend ein Haus vom Bischofe in Pfandschaft bekommen zu haben, noch zu besitzen; denn das Amt und Haus Reineberg habe er laut Contrakt von den Edlen v. Büren; diese, nicht er, seyen die rechten Pfandherren des Stiftes — die Loskündigung könne also nicht ihn treffen; die Hauptverschreibung sage ausdrücklich, daß die Kündigung denen von Büren oder deren Erben in ihrer Behausung und Gegenwart geschehen solle; dies sey aber nicht erfolgt; die Pfandverschreibung könne er nicht herausgeben, denn diese befände sich in den Händen der Edlen v. Büren. Uebrigens habe sich ja der Bischof der Loße gegen ihn begeben, auch 1000 Rthlr. von ihm erhalten, was denselben wohl an das, was ihm damals versprochen worden, erinnern würde. Er hoffe somit, es werde nicht Gewalt wider sein gutes Recht gebraucht werden; dafern dies jedoch geschehen sollte, müßte er sich rechtliche Gegenwehr ausdrücklich vorbehalten; er schlage die Herzöge Erich und Ernst v. Braunschweig und den Herzog Wilhelm v. Jülich als Vermittler vor, — sollte aber dieses Erbieten nicht angenommen werden, müsse er freilich geschehen lassen, was da komme, — den Pfandschilling könne und werde er nicht annehmen, noch das Haus Reineberg abtreten, und sollte das Geld deponirt werden, sage er sich los von aller Verantwortung der nachtheiligen Folgen, die daraus für die Edlen v. Büren entstehen könnten.

Nach einer so bestimmten Erklärung begaben sich die Mindenschen Abgeordneten nach Osnabrück, und nachdem sie, wie sich's erwarten ließ, vergeblich an diesem zur Abtragung des Pfandschillings bestimmten Orte auf Hilmar gewartet hatten, deponirten sie daselbst das Geld beim Domkapitel.

Hierauf schickte Bischof Georg abermals Abgeordnete an Hilmar, ließ ihn von der geschehenen Niederlegung des Geldes benachrichtigen, das Haus Reineberg als nunmehr gelöstes Pfand fordern, mit dem Bedeuten, der v. Quernheim möge zwischen dem 28sten und 30sten April mit seinem Hausgesinde das Schloß räumen, wozu er ihm alle mögliche hülfreiche Hand leisten, Wagen und Pferde leihen wolle; im Weigerungsfalle werde mit Protestation, gegen den kaiserlichen Landfrieden und des heiligen Reiches Ordnung gehandelt zu haben, Ernst gebraucht werden.

Die Abgeordneten fanden nur die Frau v. Quernheim, und auch bei einer zweiten Sendung weder den Hilmar noch den Edlen Meinolf von Büren auf dem Schlosse. Da nun der Bischof in Erfahrung brachte, daß Hilmar zu gewaltsamer Gegenwehr entschlossen war, und die Burg mit Volk, Hacken, Pulver und Blei versah, so ließ er am Sonntage Quasimodogeniti (d. 29sten April) in allen Kirchspielen von den Kanzeln befehlen, daß alle Eingesessene des folgenden Montags früh 8 Uhr vor Lübbeke an dem Weingarten erscheinen und weitern bischöflichen Befehls gewartig seyn sollten. Nachdem sich diese auch d. 30. April eingefunden, ward ihnen von dem bischöflichen Notarius die Weigerung des Pfandinhabers vom Reineberge bekannt gemacht, und sie wurden aller Pflicht womit sie dem v. Quernheim verwandt und zugethan gewesen, gänzlich entlassen, und als gehorsame Unterthanen ermahnt, sich in Zukunft an den Bischof, als ihren Landesherrn, zu halten und ihm in vorfallem den Nöthen beizustehen; wogegen der Bischof sie wieder, um in allen ihren Anliegen vertreten zu wollen versprach. Die Unterthanen gelobten hierauf mit aufgerichteten Fingern dem Bischof Gehorsam und für ihn Leib und Leben, Gut und Blut zu wagen.

Am folgenden Tage ward die Frau v. Quernheim nochmals zu gutwilligem Abzuge ausgefordert, welches sie jedoch verweigerte, noch mehr Munition und Proviant auf das Schloß schaffend. Der Bischof ließ deshalb am 1. Mai mit etwa 150 Mann Fußvolk den Berg umzingeln, um zu verhindern, daß Hilmar nicht noch mehr Mannschaft, Geschütz und Lebensmittel auf den Reineberg bringen könne; noch einmal ließ er dann in Güte zur Uebergabe auffordern — der Bote wurde jedoch nicht eingelassen, sein Brief an einem Stricke hinaufgezogen, er selbst aber von der Burg aus verhöhnt. Es wurde sogar auf die am Berge stehenden Wachtposten geschossen, wobei der Vogt von Gohfeld und einige Andere ums Leben kamen. So gab man endlich am 2. Mai das Zeichen zu einem allgemeinen Angriffe, — das Schloß ward mit Sturm erobert, alle darauf befindliche Leute wurden gefangen genommen, jedoch nebst der Frau von Quernheim sämmtlich, mit Ausnahme von 4 Personen, welche Tages zuvor auf die Wachtposten geschossen hatten, in Freiheit gesetzt.

Der Edle v. Büren und Hilmar wandten sich jetzt zwar an die ihnen wohlwollenden Herzöge von Braunschweig und Jülich, die auch allerlei Vorschläge wegen Restitution des Hauses Reineberg thaten; allein erst 1567 kam durch Vermittelung des Grafen Otto v. Schaumburg und des Obersten Georg v. Holle ein Vergleich zu Stande, in Folge dessen Hilmar, wiewohl unter veränderten Bedingungen, der Reineberg abermals auf 12 Jahre pfandweise überlassen wurde.Derselbe wird nunmehr 1572 Drost zu Reineberg genannt.

Nach Ablauf jener Zeit kündigte Bischof Hermann, der den Reineberg nicht länger in Hilmars Händen lassen wollte, am Ostermontage 1578 das Pfand, und blieb auch seinem Vorsätze treu, ohnerachtet jener einen gütlichen Vergleich vorschlug, worin er sich verpflichtete, daß, wenn ihm Zeit Lebens, was nicht lange mehr währen konnte, das Haus Reineberg gelassen würde, seine Erben nur den halben Pfandschilling zurückzufordern befugt seyn sollten.

Hilmar verließ daher die ihm so werthe Burg, und der Bischof ließ dieselbe am 24. April 1579 durch einen Notarius in Besitz und sowohl von den Gebäuden als den Aeckern ein Inventarium aufnehmen. Es fand sich aber, daß Alles im höchsten Grade ruinirt und Alles, was niet- und nagelfest gewesen, mitgenommen war; dadurch glaubte sich der Bischof berechtigt an dem deponirten Psandschilling Regreß zu nehmen.

Gegen diese Maaßregel erlangte jedoch Hilmar von dem Kaiser Rudolph II. am 6. Aug. 1579 einen Schutzbrief; ließ von demselben vidimirte Abschriften aller Orten umherschicken, und bewirkte so von mehreren Reichsfürsten theils harte, theils freundliche Intercessionalschreiben, selbst eine kaiserliche Commission, die den Bischof Hermann zur Zahlung des Pfandschillings und einiger anderer Gelder verurtheilte.

Zur Zahlung des Letztern war auch der Bischof erbötig und leistete solche den 21. Juli 1580. Hilmar, damit jedoch nicht zufrieden, machte einen Prozeß beim kaiserlichen Kammergerichte anhängig, richtete aber, da er bereits am 6. März 1581 mit Hinterlassung keiner Kinder und nur zweier Schwestern starb, nichts aus, bis endlich 1602 die Vormundschaft seiner Erben durch Am nahme des Pfandschillings von 10,795 Goldgulden der Sache ein Ende machte.

Was die Bischöfe von Minden von der seit Jahr«hunderten üblichen Sitte abzugehen bewog, zuverlässigen Vasallen als Drosten Schlösser zu verpfänden oder nach heutigem Sprachgebrauch zu verpachten, eine Sitte, die man sehr irrig als ein Zeugniß für die Verschwendung der Fürsten jener Zeit geltend gemacht hat, mochte entweder in der Besorgnis seinen Grund haben, daß Hilmar ihnen zu mächtig werde, oder in dem Wunsche, durch Unterbeamte oder Amtmänner ihre Güter zu bewirthschaften; allein schon am 2. Jan. 1590 sehen wir den Bischof Anton von Minden in der Person des Hilmar v. Münchhausen wieder einen Drosten und Administrator des Amtes und Hauses Reineberg, auf I5 Jahre gegen jährliche 1000 Rthlr,, mit allen Gerechtigkeiten, wie solche vormals Hilmar v. Quernheim besessen hatte, bestellen.

In dem Eingange dieser für die Zeitgeschichte sehr interessanten Urkunde,sagt der Bischof, wie er nach dreijähriger Regierung bemerkt habe, daß die Eingesessenen des Amtes Reineberg über die Verwaltung und Regierung während der Sedisvacanz und schon früher vielfach wegen Verkürzung und Beeinträchtigung ihrer Rechte und Freiheiten geklagt haben; daß sich ferner aus den Rechnungen des Amtes ergeben habe, wie seit seiner Regierung Haus und Amt jährlich ein gar Geringes eintrage, so daß auch das Domkapitel mit der Nothwendigkeit einverstanden sey, auf andere Mittel zu denken; dies alles habe ihn bewogen, sich mit einem vornehmen und vernünftigen Mann von Adel einzulassen, der das Drostenamt des Hauses Reineberg getreulich verwalte, auf sein und seines Stiftes Hoch Ober und Gerechtigkeit fleißig Achtung gebe, männiglich bei gleich und Rechten erhielte, die Einkünfte einsammelte und ihm jährlich davon ein Gewisses überreichte, — und solche besondere Geschicklichkeit und andere adelige Tugend habe er an seinem Mindenschen und Schaumburgischen Lehnmanne Hilmar v. Münchhausen wahrgenommen. — Wir erfahren aus dieser Zeit nur, daß 1597 zum Behuf von Reparaturen der Gebäude auf dem Schlosse ein Beitrag von den Ständen nachgesucht und auch genehmigt worden ist.

In den Kriegsläufen des 17ten Jahrhunderts bleibt der Reineberg nicht unerwähnt. Im J. 1610 fiel der Lieutenant Rabe v. Wrede von Bünde aus in das Amt Reineberg ein, nahm den Einwohnern ihre Büchsen und Gewehre weg und forderte vom Amtmann 300 Rthlr. Ein Drost scheint damals dem Hause und Amte nicht vorgestanden zu haben, sonst würde desselben wohl in dem Vergleiche gedacht worden seyn, den das Domkapitel in Betreff des Amtes Reineberg 1617 mit Cord Plato v. Schlon gen. Gehlen wegen der Jurisdiktion des Hauses Hollwinkel schloß; auch beschwerten sich 1628 Ritterschaft, Bürgermeister und Rath der Stadt Lübbeke, ohne eines Drosten zu erwähnen, über mancherlei Eingriffe Seitens des Amtmanns zum Reineberge Georg Deichmann.

Der 30jährige Krieg, welcher kein Fleckchen Deutschlands unberührt ließ, hat auch hier seine verheerenden Spuren aufgedrückt. Am 9. Sept. 1636 ließ der kaiserliche Oberstwachtmeister Heister, der unter dem Oberbefehl des General Salis stand, die ganze Registratur auf dem Reineberge verbrennen; 1638 wurde das Schloß von dem kaiserlichen Rittmeister Stade geplündert; 1648 hatte das ganze Amt dasselbe Schicksal von dem Grafen v. Bruch zu bestehen, und im Jahre 1647 nahm die Wittwe des am 21. Jan. verstorbenen schwedischen Commandanten von Minden, des Obersten Hinrichson, Alles vom Amthause mit sich fort.

Nachdem der große Churfürst Friedrich Wilhelm das Fürstenthum Minden in Besitz genommen hatte, verglich er sich d. 1. Febr. 1667 mit den Ständen dahin, daß diese die in Folge der Kriegsunruhen auf dem Amte Reineberg haftenden 25,V00 Rlhlr. Schulden zu zahlen sich bereit erklärten, wogegen der Churfürst ihnen unter andern bewilligte, daß sofort 2 aus der Ritterschaft zu Drosten von Hausberge und vom Reineberge eingesetzt werden sollten; in Betracht aber, daß die Domainen gerade sehr belastet seyen, wollten diese einstweilen nicht das volle Gehalt beziehen, sondern sich mit 200 Rthlrn. jährlich begnügen. Diese Bedingung, daß Drosten aus der Ritterschaft ernannt werden sollten, bezog sich wohl theils darauf, daß oft nur ein Amtmann dem Amte vorstand, theils aber darauf, daß auch nichtadelige Drosten vorgekommen waren; denn so finden wir 1655 einen Johann Daniel Becker, der offenbar nicht dem Ritterstande angehörte, Drost genannt.

Die noch von Alters her obwaltenden Differenzen zwischen den Aemtern Reineberg und Limberg wurden am 6. Sept. 1672 durch die Mindenschen Regierungsräthe v. Ledebur und v. Danckelmann, und die Ravensbergischen Räthe Meinders und Glandorff gütlich ausgeglichen.

Am 28. März 1673 nahmen Münstersche Truppen die Stadt Lübbeke und das Schloß Reineberg ein; ließen auch bei ihrem Abzuge aus jener, Besatzung in diesem zurück; aber der am 16. Juni zu Vossem abgeschlossen Friede säuberte das Land von dieser lästigen Einquartierung.

Um diese Zeit hatte der Drost auf dem Reineberge auch seinen eigenen Hausprediger; dieser hieß Andreas Büser.

Nachdem das Amt 1722 an Johann Rudolph Strubberg und dessen Sohn Gerhard Friedrich verpachtet worden, riß man das Schloß 1723 völlig nieder und verwandte die Materialen zum Aufbau, theils des Mindenschen Regierungsgebäudes, theils des heutigen Amthauses Reineberg, welches eine gute Viertelstunde südlich vom Gebirge liegt.